Türkis-Grün reformiert das NS-Verbotsgesetz
Judensterne wie bei Corona-Demos sollen künftig Grund für Strafe sein.
Wien. In der dieswöchigen Ministerratssitzung am Mittwoch greift die türkis-grüne Regierung ein heikles Thema auf: das Verbotsgesetz. Konkret plant die Koalition, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) erklärten, gleich mehrere Verschärfungen und Ausweitungen. Demnach soll es auch strafbar sein, wenn gegen das Verbotsgesetz verstoßende Inhalte vom Ausland gepostet werden und auf Österreich abzielen, wie Türkis-Grün erklärte. Das heißt, wenn jemand aus Spanien etwas in Österreich Verbotenes poste, soll in Zukunft auch die heimische Justiz tätig werden. Laut Zadić gab es in der Vergangenheit mehrere solcher Fälle. Zudem soll bei einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz künftig automatisch der Jobverlust im öffentlichen Dienst erfolgen. Auch an der enormen Strafhöhe werden Änderungen vorgenommen – und zwar keine Verschärfung, sondern Lockerungen, um die Verurteilungsquote zu erhöhen. Die Möglichkeit einer Diversion soll bald auch erwachsenen Ersttätern geboten werden. In manchen Fällen, befand Edtstadler, wirke ein Rundgang in Mauthausen mehr als eine hohe Strafe. Anderswo im Gesetz ist vorgesehen, die bei CoronaProtesten getragenen Judensterne mit der Aufschrift „Ungeimpft“strafbar zu machen. Bisher sah die Formulierung vor, dass eine „gröbliche“Verharmlosung von NS-Verbrechen vorliegen muss, künftig soll der Ausdruck „gröblich“gestrichen werden.
Für den Beschluss der Reform ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat vonnöten, sprich: SPÖ oder FPÖ müssen dem Vorhaben zustimmen. (APA)