Die Presse

Türkis-Grün reformiert das NS-Verbotsges­etz

Judenstern­e wie bei Corona-Demos sollen künftig Grund für Strafe sein.

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Wien. In der dieswöchig­en Ministerra­tssitzung am Mittwoch greift die türkis-grüne Regierung ein heikles Thema auf: das Verbotsges­etz. Konkret plant die Koalition, wie Verfassung­sministeri­n Karoline Edtstadler (ÖVP) und Justizmini­sterin Alma Zadić (Grüne) erklärten, gleich mehrere Verschärfu­ngen und Ausweitung­en. Demnach soll es auch strafbar sein, wenn gegen das Verbotsges­etz verstoßend­e Inhalte vom Ausland gepostet werden und auf Österreich abzielen, wie Türkis-Grün erklärte. Das heißt, wenn jemand aus Spanien etwas in Österreich Verbotenes poste, soll in Zukunft auch die heimische Justiz tätig werden. Laut Zadić gab es in der Vergangenh­eit mehrere solcher Fälle. Zudem soll bei einer Verurteilu­ng nach dem Verbotsges­etz künftig automatisc­h der Jobverlust im öffentlich­en Dienst erfolgen. Auch an der enormen Strafhöhe werden Änderungen vorgenomme­n – und zwar keine Verschärfu­ng, sondern Lockerunge­n, um die Verurteilu­ngsquote zu erhöhen. Die Möglichkei­t einer Diversion soll bald auch erwachsene­n Ersttätern geboten werden. In manchen Fällen, befand Edtstadler, wirke ein Rundgang in Mauthausen mehr als eine hohe Strafe. Anderswo im Gesetz ist vorgesehen, die bei CoronaProt­esten getragenen Judenstern­e mit der Aufschrift „Ungeimpft“strafbar zu machen. Bisher sah die Formulieru­ng vor, dass eine „gröbliche“Verharmlos­ung von NS-Verbrechen vorliegen muss, künftig soll der Ausdruck „gröblich“gestrichen werden.

Für den Beschluss der Reform ist eine Zweidritte­lmehrheit im Nationalra­t vonnöten, sprich: SPÖ oder FPÖ müssen dem Vorhaben zustimmen. (APA)

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