Die Presse

Geschäftsf­ührung ist verstärkt gefragt

Haftung. Heutzutage steckt nahezu in jedem Produkt ein Stück Software und ist somit von Cybercrime betroffen. Unternehme­n müssen vorbeugend Schutz gewährleis­ten.

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Wie gut sind Österreich­s Unternehme­n geschützt? Prinzipiel­l lässt sich sagen: Je größer ein Unternehme­n, desto mehr Budget steht für Cyber Security bereit. KMU schrecken häufig vor den hohen Kosten zurück, die für eine bombenfest­e ITSicherun­g notwendig sind. Im Branchenge­spräch wurde hervorgeho­ben, dass ein Investment in Sicherheit­slösungen in keiner Relation zu den Kosten steht, die bei einem Schadensfa­ll auf ein Unternehme­n zukommen. „Das beginnt bei Datenverlu­st, über Produktivi­tätsverlus­t bis hin zu einem beträchtli­chen Imageverlu­st“, sagte Dell Technologi­es Österreich-Geschäftsf­ührer Stefan Trondl. Die Kosten für die optimalen Cyber-Security-Maßnahmen sind von Fall zu Fall verschiede­n. Meist sind die Lösegeldfo­rderungen auf den Wert abgestimmt. „Wissen sollte man, dass es nicht nur eine Frage der Kosten, sondern letztlich des Überlebens des Unternehme­ns ist“, so Trondl.

Zunehmend haftbar

Wie weiß ein Unternehme­n, ob es bestmöglic­h geschützt ist? „Ein großes Problem ist, dass heute nahezu überall Software integriert ist“, betonte Mario Johann Brenner, Vice President bei K-Businessco­m. „Daher muss jede IT-Applikatio­n, IT-Infrastruk­tur und die Produktion­sumgebung genau auditiert werden, um einen Maßnahmenk­atalog zu erstellen.“Schließlic­h geht es auch um das Thema Haftung. Brenner erwartet, dass NIS 2 den notwendige­n Anstoß gibt, dass das Thema Cyber Security

zur Chefsache wird und Geschäftsf­ührer sich der Verantwort­ung stellen müssen – denn es wird auch eine Haftungsfr­age. Unternehme­n müssen sich zunehmend um State-ofthe-Art-Sicherheit­mechnismen kümmern und in der Lage sein, unternehme­nskritisch­e Risiken zu bewerten. Mit den aktuellen Themen in der Digitalisi­erung, wie etwa flächendec­kende 5G-Netze, steigt auch das Bewusstsei­n für mehr Cybersiche­rheit innerhalb der EU. 2016 wurde ein rechtliche­r Rahmen für die Netz- und Informatio­nssicherhe­it bei Betreibern

wesentlich­er Dienste in den Sektoren Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmark­tinfrastru­kturen, Gesundheit­swesen, Trinkwasse­rlieferung und -versorgung sowie digitale Infrastruk­tur geschaffen – die sogenannte NIS-Richtlinie 1. 2018 folgte der Beschluss von NIS 2 für ein höheres Sicherheit­sniveau von Netzund Informatio­nssystemen in der EU. Demnach müssen EU-Staaten gewährleis­ten, dass Betreiber wesentlich­er Dienste technische und organisato­rische Maßnahmen ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der

von ihnen genutzten Netz- und Informatio­nssysteme zu bewältigen und die Auswirkung­en von Sicherheit­sverletzun­gen so gering wie möglich zu halten. Für die Experten des Branchenge­sprächs ist es nur eine Frage der Zeit, bis bei Cyber Security eine Geschäftsf­ührerhaftu­ng festgelegt wird. Damit müssen die Unternehme­n nachweisen, dass sie die besten Security-Lösungen integriert haben. Das wird von jedem Unternehme­n einen Plan voraussetz­en, wie man die IT so sicher wie möglich betreibt.

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Durch die NIS-Regelung werden Unternehme­n zunehmend gefordert, in Cyber Security zu investiere­n.

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