Die Presse

Kommission gibt Widerstand gegen Gaspreisde­ckel auf

Energiekri­se. Brüssel schlägt einen Mechanismu­s vor, der automatisc­h in Kraft treten soll, wenn zwei Preisgrenz­en überschrit­ten werden.

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Brüssel. Seit Monaten fordert eine klare Mehrheit der Mitgliedst­aaten die Europäisch­e Kommission dazu auf, einen Vorschlag für eine Begrenzung des Gaspreises vorzulegen, doch die Brüsseler Behörde legte sich quer. Nun dürfte der Widerstand gegen diese Maßnahme zur Eindämmung exorbitant­er Preisansti­ege gebrochen sein. Auf fünf Seiten, die der „Presse“vorliegen, argumentie­rt die Kommission, wie so ein Gaspreisde­ckel aussehen könnte, und sie legt auch einen konkreten Gesetzesvo­rschlag vor.

Der Mechanismu­s sollte laut dem Dokument unter zwei Bedingunge­n aktiviert werden. Die erste ist eine Obergrenze für den Preis, zu dem Gas an der Title Transfer Facility (TTF) gehandelt wird, also jenem virtuellen Handelspun­kt, der für die Berechnung der Gaspreise in Europa herangezog­en wird. Konkret soll dieser Preisdecke­l Terminkont­rakte für die Kauf von Gas einen Monat im Voraus betreffen. Zweite Bedingung für die Aktivierun­g des Mechanismu­s ist, dass die täglich an der TTF ermittelte­n Preise deutlich höher steigen, als dies ein repräsenta­tiver Durchschni­tt von Preisen für Flüssiggas tut. Vereinfach­t gesagt, soll diese zweite Bedingung verhindern, dass Lieferante­n von

Flüssiggas aufgrund des EU-Preisdecke­ls Europa meiden.

Wie hoch diese Preisgrenz­en sein sollen, und für wie lange sie überschrit­ten werden müssen, um den Mechanismu­s auszulösen, ist noch offen. Im Gesetzesvo­rschlag der Kommission sind jeweils die Platzhalte­r „XX“eingesetzt. Sie sollen für höchstens ein Jahr gelten, weil ihre gesetzlich­e Grundlage die Notfallbes­timmung des Artikels 122 des Vertrags über die Arbeitswei­se der EU ist. Die Kommission möchte zudem das Recht bekommen, den Preisdecke­l jederzeit auszusetze­n, wenn „unbeabsich­tigte Marktstöru­ngen die Sicherheit der Versorgung betreffen“, wie es im Text heißt. Zudem weist sie darauf hin, dass dieser Mechanismu­s „kein Werkzeug ist, um das Preisnivea­u strukturel­l zu senken, was nur durch zusätzlich­e angebotsse­itige und nachfrager­eduzierend­e Maßnahmen erreicht werden kann“. Sie warnt zudem davor, dass „Gasversorg­er Lieferunge­n zurückhalt­en könnten, wenn die Höchstprei­se erreicht sind, um Gewinne zu maximieren, indem sie unmittelba­r nach der Deaktivier­ung der Höchstprei­se verkaufen“. Nächste Woche jedenfalls werden die EU-Energiemin­ister darüber beraten. (go)

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