Covid-Hilfen auf dem Prüfstand
Justiz. Mehrere Länder ziehen vor Gericht und wollen Millionen an Covid-Hilfen einfordern. Der Verfassungsgerichtshof leitet Prüfung ein.
Wien. Auf dem Höhepunkt der Pandemie schien das Geld in Österreich abgeschafft zu sein. Etwa 14,1 Milliarden Euro wurden über die Covid-Finanzierungsagentur (Cofag) ausgeschüttet. Nun fühlen sich gleich mehrere Unternehmen in öffentlicher Hand benachteiligt, weil sie nichts bekommen haben. Was den Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf den Plan ruft.
Hans Peter Doskozils Anwalt Johannes Zink befand die Ausgestaltung der Covid-Hilfen für unfair. Unternehmen in öffentlicher Hand waren davon mehrheitlich ausgeschlossen – während prall gefüllte Stiftungen diese in Anspruch nehmen durften.
Zink beantragte dennoch die Förderung für zwei Thermen des Landes, um dann gegen die erwartete schriftliche Ablehnung rechtlich vorzugehen. Es passierte etwas
Kurioses: Die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH bekam wie erwartet nichts. Die Sonnentherme Lutzmannsdorf bekam laut Transparenzportal 800.000 Euro, die ihr theoretisch nicht zugestanden wären. „Besonders skurril ist, dass meiner Mandantschaft ein Teil des Fixkostenzuschusses überwiesen und bis heute nicht zurückgefordert wurde“, sagt Zink.
Mit der Ablehnung an die Kurbad Tatzmannsdorf GmbH zog das Burgenland vor das Handelsgericht, um die Förderungen nachträglich zu erstreiten.
Unzufriedene Länder
Zink ist nicht der Einzige, der in ähnlicher Angelegenheit im Auftrag der öffentlichen Hand vor Gericht ging. Da wäre etwa der Flughafen Graz, der keinen Cent bekam – während der Flughafen Klagenfurt, der einem Konsortium gehört, hohe Förderungen in Anspruch nehmen konnte.
Mehrere Verkehrsbetriebe des Landes Wien beschwerten sich ebenfalls. Und alle klagenden Parteien begehrten dasselbe: Das Handelsgericht möge den VfGH bitten, sich mit der Verordnung zu befassen. Das Höchstgericht kündigte nun an, nicht nur das zu tun, sondern auch das dahinterliegende Gesetz zu prüfen.
„Wir haben mitunter den Anstoß gegeben, nun will sich der VfGH das ganze Regelungskonstrukt anschauen. Das ist erfreulich, und wir hoffen so doch noch zu einer Förderung am Ende des Tages zu kommen“, sagt Dieter Altenburger, der die Unternehmen des Landes Wien vertritt. In einem 50-seitigen Beschluss listet der
VfGH vieles auf, das ihn die Rechtmäßigkeit bezweifeln lässt. Die Cofag wurde als ausgelagerte GmbH vom Finanzministerium gegründet. Die Beratungskosten für die Errichtung lagen bei 21 Millionen Euro. Auch die Vorstandsgehälter waren sehr hoch – Ex-Geschäftsführer Bernhard Perner zahlte nun Geld zurück und trat ab.
Am Weg zum U-Ausschuss
Aber was, wenn der VfGH am Ende des Tages beschließt, dass Milliarden auf Basis eines unzulässigen Gesetzes vergeben wurden? Muss man zurückzahlen? Was ist mit jenen, deren Antrag abgelehnt wurde? Mit jenen, die erst gar nicht beantragt haben? Verfassungsexperte Peter Bußjäger glaubt, dass die Förderungen nicht zurückbezahlt werden können. Dass jene, die nun beim Handelsgericht Gerechtigkeit einfordern, etwas bekommen, sei damit auch nicht automatisch gesetzt. Das Parlament könnte jedenfalls davon profitieren, sollte man zu dem Schluss kommen, dass derartige ausgelagerte GmbHs nicht ohne parlamentarische Kontrolle eingerichtet werden dürfen. „Es deutet sich ein interessantes Erkenntnis an, das womöglich erhebliche Möglichkeiten der Erweiterung der parlamentarischen Kontrolle mit sich bringt. Es ist zu begrüßen, dass sowohl Rechtsschutz als auch Kontrolle verbessert werden, wenn viel Geld über private Konstruktionen verteilt wird“, sagt Bußjäger. Das würde auch bedeuten, dass der Weg zum viel gewünschten Covid-U-Ausschuss geebnet wäre, weil das Parlament Akten bekommen könnte.