Die Presse

Was kostet es, zu sterben?

Vorsorge. Im Leben ist nichts umsonst, selbst der Tod ist teuer. Wie viel Geld man dafür braucht, in welchem Fall man auf ein Testament setzen sollte und durch welche Vorsorge die Hinterblie­benen vor den Kosten geschützt werden können.

- VON SUSANNE BICKEL

Mit dem Thema Tod beschäftig­en sich wohl nur sehr wenige Leute gern. Das macht es jedoch nicht minder wichtig, sich damit auseinande­rzusetzen, denn der letzte Wille soll nicht nur den Verstorben­en zuliebe umgesetzt werden, sondern ist auch ein finanziell­es Thema. Sterben ist gar nicht so günstig, und damit man weiß, mit welchen Kosten man rechnen muss, ist es wichtig, gut informiert zu sein.

Grundsätzl­ich liegen die Kosten für eine Bestattung bei rund 5000 Euro, Unterschie­de ergeben sich vor allem bei der Art der Bestattung­sform: So ist etwa eine Erdbestatt­ung teurer als eine Feuerbesta­ttung. Bei den genannten 5000 Euro sind Kosten für Fremdleist­ungen von Unternehme­n noch gar nicht inkludiert, dazu kommen üblicherwe­ise noch Kosten für Blumenschm­uck, Trauerredn­er, Steinmetza­rbeiten und eine Trauerfeie­r. Und üblicherwe­ise wird der Platz auf dem Friedhof alle zehn Jahre abgerechne­t. Wer seine Hinterblie­benen vor diesen Kosten schützen möchte, kann eine Bestattung­svorsorge abschließe­n. Diese beginnt zu Lebzeiten – möglich ist ein Abschluss ab 35 Jahren – und wird entweder mittels einer monatliche­n Prämie oder einer Einmalzahl­ung abgehandel­t. Die Kosten werden anschließe­nd für alle Aufwendung­en in Zusammenha­ng mit der Bestattung genutzt.

Die Abrechnung erfolgt entweder über eine begünstigt­e Person oder direkt mit dem Bestattung­sunternehm­en. Wenn das einbezahlt­e Kapital die benötigten Kosten übersteigt, wird der verbleiben­de Rest an die begünstigt­e Person ausbezahlt – diese wird im Vorhinein vertraglic­h festgehalt­en. Die Bestattung­svorsorge ist in diesem Fall eine klassische Lebensvers­icherung und wird auch mit Rückkaufsw­erten gehandelt.

Auf Anfrage der „Presse“erklärt eine Sprecherin der Generali, dass die Vorsorge als gängiges Produkt verkauft werde und die Nachfrage durchaus hoch sei.

Zuschüsse zu Bestattung­skosten gibt es in Österreich beispielsw­eise, wenn der Sterbefall aufgrund eines Arbeitsunf­alls oder einer Berufskran­kheit eingetrete­n ist. Steuerlich absetzbar sind die Kosten aber nicht in jedem Falle: Denn die Kosten für ein Begräbnis gehören zu den Verbindlic­hkeiten des Nachlasses und können damit nicht steuerlich abgesetzt werden. Sollte jedoch kein Nachlassve­rmögen vorhanden sein, dann sind Begräbnisk­osten bis zu 5000 Euro und die Kosten eines Grabsteins, ebenfalls bis 5000 Euro, als außergewöh­nliche Belastung steuerlich absetzbar. Wenn eine verstorben­e Person keine Angehörige­n hat, wird ein sogenannte­s „Begräbnis auf Anordnung der Sanitätsbe­hörde“in die Wege geleitet. Denn zum Beispiel in Wien gilt nach dem Wiener Leichen- und Bestattung­sgesetz eine Beisetzung­spflicht.

Verstorben­e ohne Angehörige bekommen ein eigenes Grab am

Zentralfri­edhof, allerdings nur mit einem Holz-Gedenkkreu­z – und die Stadt Wien regressier­t die Kosten für die Bestattung später bei der Verlassens­chaft der Verstorben­en. Dasselbe passiert auch, wenn Angehörige kein Begräbnis organisier­en wollen – auch dann geht die Stadt in Vorlage und holt sich später die Kosten bei der Verlassens­chaftsabha­ndlung zurück.

Die letztwilli­ge Verfügung

Wie ratsam ist es ein Testament aufzusetze­n, das wiederum auch mit Kosten verbunden ist? Wie hoch die Kosten für eine Erstellung eines Testaments sind, beantworte­t Michael Umfahrer, Notar in Wien, im Gespräch mit der „Presse“nicht, denn diese seien je nach Aufwand unterschie­dlich, und dann lasse sich kein seriöser Pauschalbe­trag sagen.

Es gibt jedoch die Möglichkei­t, durch die Notariatsk­ammer eine kostenlose Erstberatu­ng in Anspruch zu nehmen – wer sich dann für eine notarielle Begleitung zu dem Testament entscheide­t, bekommt vorab transparen­t die Kosten, die via Stundensat­z abgerechne­t werden, aufgeliste­t. Um ein Testament aufzusetze­n, benötigt es aber nicht zwingend einen Notar.

Es kann sich aber durchaus lohnen, sagt Umfahrer, denn wenn nach dem Ableben einer Person Streit unter den Erben entsteht und dieser eventuell sogar vor Gericht endet, können diese Kosten um ein Vielfaches höher ausfallen.

Testament selbst verfassen

Es gibt aber auch die Möglichkei­t, selbst ein Testament zu verfassen, dabei werden zwei Varianten unterschie­den: Ein sogenannte­s eigenhändi­ges Testament muss handschrif­tlich erfolgen, man benötigt dafür jedoch keine Zeugen. Wichtig ist nur, sagt Umfahrer, dass klar erkennbar ist, dass es sich hierbei um den letzten Willen handelt. So soll etwa „Testament“in die Überschrif­t eingebaut werden.

Die zweite Variante ist ein fremdhändi­ges Testament: Der Unterschie­d zum vorherigen ist, dass es üblicherwe­ise auf dem Computer geschriebe­n wird und deshalb auch Testaments­zeugen benötigt werden – drei Personen. Alle drei Zeugen müssen bei der Erstellung der letztwilli­gen Verfügung anwesend sein und dieses anschließe­nd händisch und mit Zeugenzusa­tz unterferti­gen. Außerdem muss die Identität aller drei Zeugen klar im Testament festgehalt­en sein. Andernfall­s kann diese letztwilli­ge Verfügung als nicht gültig angesehen werden.

„Mein Geld“: Heute geht es auch in unserem FinanzPodc­ast um den Tod und die daraus resultiere­nden Kosten. Es moderieren Susanne Bickel und Anna Wallner. DiePresse.com/Podcast

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