Was kostet es, zu sterben?
Vorsorge. Im Leben ist nichts umsonst, selbst der Tod ist teuer. Wie viel Geld man dafür braucht, in welchem Fall man auf ein Testament setzen sollte und durch welche Vorsorge die Hinterbliebenen vor den Kosten geschützt werden können.
Mit dem Thema Tod beschäftigen sich wohl nur sehr wenige Leute gern. Das macht es jedoch nicht minder wichtig, sich damit auseinanderzusetzen, denn der letzte Wille soll nicht nur den Verstorbenen zuliebe umgesetzt werden, sondern ist auch ein finanzielles Thema. Sterben ist gar nicht so günstig, und damit man weiß, mit welchen Kosten man rechnen muss, ist es wichtig, gut informiert zu sein.
Grundsätzlich liegen die Kosten für eine Bestattung bei rund 5000 Euro, Unterschiede ergeben sich vor allem bei der Art der Bestattungsform: So ist etwa eine Erdbestattung teurer als eine Feuerbestattung. Bei den genannten 5000 Euro sind Kosten für Fremdleistungen von Unternehmen noch gar nicht inkludiert, dazu kommen üblicherweise noch Kosten für Blumenschmuck, Trauerredner, Steinmetzarbeiten und eine Trauerfeier. Und üblicherweise wird der Platz auf dem Friedhof alle zehn Jahre abgerechnet. Wer seine Hinterbliebenen vor diesen Kosten schützen möchte, kann eine Bestattungsvorsorge abschließen. Diese beginnt zu Lebzeiten – möglich ist ein Abschluss ab 35 Jahren – und wird entweder mittels einer monatlichen Prämie oder einer Einmalzahlung abgehandelt. Die Kosten werden anschließend für alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Bestattung genutzt.
Die Abrechnung erfolgt entweder über eine begünstigte Person oder direkt mit dem Bestattungsunternehmen. Wenn das einbezahlte Kapital die benötigten Kosten übersteigt, wird der verbleibende Rest an die begünstigte Person ausbezahlt – diese wird im Vorhinein vertraglich festgehalten. Die Bestattungsvorsorge ist in diesem Fall eine klassische Lebensversicherung und wird auch mit Rückkaufswerten gehandelt.
Auf Anfrage der „Presse“erklärt eine Sprecherin der Generali, dass die Vorsorge als gängiges Produkt verkauft werde und die Nachfrage durchaus hoch sei.
Zuschüsse zu Bestattungskosten gibt es in Österreich beispielsweise, wenn der Sterbefall aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingetreten ist. Steuerlich absetzbar sind die Kosten aber nicht in jedem Falle: Denn die Kosten für ein Begräbnis gehören zu den Verbindlichkeiten des Nachlasses und können damit nicht steuerlich abgesetzt werden. Sollte jedoch kein Nachlassvermögen vorhanden sein, dann sind Begräbniskosten bis zu 5000 Euro und die Kosten eines Grabsteins, ebenfalls bis 5000 Euro, als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Wenn eine verstorbene Person keine Angehörigen hat, wird ein sogenanntes „Begräbnis auf Anordnung der Sanitätsbehörde“in die Wege geleitet. Denn zum Beispiel in Wien gilt nach dem Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz eine Beisetzungspflicht.
Verstorbene ohne Angehörige bekommen ein eigenes Grab am
Zentralfriedhof, allerdings nur mit einem Holz-Gedenkkreuz – und die Stadt Wien regressiert die Kosten für die Bestattung später bei der Verlassenschaft der Verstorbenen. Dasselbe passiert auch, wenn Angehörige kein Begräbnis organisieren wollen – auch dann geht die Stadt in Vorlage und holt sich später die Kosten bei der Verlassenschaftsabhandlung zurück.
Die letztwillige Verfügung
Wie ratsam ist es ein Testament aufzusetzen, das wiederum auch mit Kosten verbunden ist? Wie hoch die Kosten für eine Erstellung eines Testaments sind, beantwortet Michael Umfahrer, Notar in Wien, im Gespräch mit der „Presse“nicht, denn diese seien je nach Aufwand unterschiedlich, und dann lasse sich kein seriöser Pauschalbetrag sagen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, durch die Notariatskammer eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen – wer sich dann für eine notarielle Begleitung zu dem Testament entscheidet, bekommt vorab transparent die Kosten, die via Stundensatz abgerechnet werden, aufgelistet. Um ein Testament aufzusetzen, benötigt es aber nicht zwingend einen Notar.
Es kann sich aber durchaus lohnen, sagt Umfahrer, denn wenn nach dem Ableben einer Person Streit unter den Erben entsteht und dieser eventuell sogar vor Gericht endet, können diese Kosten um ein Vielfaches höher ausfallen.
Testament selbst verfassen
Es gibt aber auch die Möglichkeit, selbst ein Testament zu verfassen, dabei werden zwei Varianten unterschieden: Ein sogenanntes eigenhändiges Testament muss handschriftlich erfolgen, man benötigt dafür jedoch keine Zeugen. Wichtig ist nur, sagt Umfahrer, dass klar erkennbar ist, dass es sich hierbei um den letzten Willen handelt. So soll etwa „Testament“in die Überschrift eingebaut werden.
Die zweite Variante ist ein fremdhändiges Testament: Der Unterschied zum vorherigen ist, dass es üblicherweise auf dem Computer geschrieben wird und deshalb auch Testamentszeugen benötigt werden – drei Personen. Alle drei Zeugen müssen bei der Erstellung der letztwilligen Verfügung anwesend sein und dieses anschließend händisch und mit Zeugenzusatz unterfertigen. Außerdem muss die Identität aller drei Zeugen klar im Testament festgehalten sein. Andernfalls kann diese letztwillige Verfügung als nicht gültig angesehen werden.
„Mein Geld“: Heute geht es auch in unserem FinanzPodcast um den Tod und die daraus resultierenden Kosten. Es moderieren Susanne Bickel und Anna Wallner. DiePresse.com/Podcast