Jetzt Wohnbeihilfe beantragen
Wie die Stadt Wien Bewohner*innen bei steigenden Preisen und Lebenshaltungskosten unter die Arme greift.
Hohe Preise, steigende Energiekosten, immer schlechter leistbare Mieten – viele Menschen sind aktuell vor größer und größer werdende finanzielle Herausforderungen gestellt. Die Inflation und die Preissteigerungen lassen jene mit geringem Einkommen oft mit sorgenvollem Blick in die Geldbörse oder auf den Kontostand schauen. Immer schwieriger wird es, sich das Leben leisten zu können. Und der nächsten Mietzahlung wird mit mulmigem Gefühl entgegengeblickt. Doch die Stadt Wien setzt Initiativen, damit einkommensschwache Menschen nicht in die Schuldenfalle geraten oder gar Gefahr laufen, in die Armut abzurutschen.
Direkt und unkompliziert
So unterstützt die Stadt Wien Bewohner*innen mit geringem Einkommen auch mit einem umfassenden System an Beihilfen bei der Finanzierung der Wohnkosten. Ganz nach dem Motto: In Wien wird niemand zurückgelassen.
Einerseits gibt es schon lange das Modell des sozialen Wohnbaus, das mit geförderten Wohnungen und solchen im Gemeindebau dafür sorgt, dass Wohnraum in Wien für alle im Vergleich günstig bleibt. Andererseits besteht mit der Wohnbeihilfe eine direkte und unkomplizierte Art der Hilfe in Sachen Finanzierung der Wohnkosten, die die Stadt Wien der Bevölkerung gerade in schwierigen Zeiten anbietet. Durch die Wohnbeihilfe können ein Teil der Lebenshaltungskosten merklich abgefedert und die Betroffenen spürbar entlastet werden. Dabei richtet sich die Wohnbeihilfe an jene Menschen, die in Wien wohnen und die außerdem aufgrund eines geringen Einkommens ihre anfallenden Wohnkosten nur schwer aus eigenen Mitteln decken können.
Unterstützung für Hauptwohnsitz
Wer sich fragt, ob die Voraussetzungen für Wohnbeihilfe auf ihn oder sie zutreffen, probiert am besten den Online-Checker aus, mit dem rasch und unkompliziert geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Förderung besteht (siehe Kasten).
Wer einen Antrag auf Wohnbeihilfe stellen möchte, muss außerdem beachten, dass sich dieser immer auf jene Mietwohnung oder geförderte Eigentumswohnung bezieht, in der sich die Antragstellerin oder der Antragsteller und seine beziehungsweise ihre Mitbewohner*innen regelmäßig aufhalten. Den Antrag auf Wohnbeihilfe einreichen kann nur diejenige Person, deren Name auf dem Vertrag steht. Dabei geht es vor allem um Mietverträge von Mietwohnungen. Wichtig ist auch, dass alle Bewohner*innen der Wohnung in den betreffenden vier Wänden ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
Zu beachten gilt es außerdem: Ein Mindesteinkommen ist Voraussetzung, denn die Wohnbeihilfe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt an sich selbst finanzieren können. Sie müssen, um Wohnbeihilfe beziehen zu können, ein Mindesteinkommen vorweisen (Detailinformationen dazu gibt es online und in der Beihilfestelle).
Wie hoch die Wohnbeihilfe ist, hängt schließlich vom Gesamteinkommen aller im Haushalt hauptgemeldeten Personen ab, dient diese Summe doch als Berechnungsgrundlage. Ob Anspruch auf eine Wohnbeihilfe besteht, ist außerdem von der Haushaltsgröße, dem Haushaltseinkommen und der Wohnungsgröße abhängig.
Online, per Post, persönlich
Ob man die Unterstützungsleistung dann tatsächlich bekommt – und in welcher Höhe diese ausbezahlt werden kann –, wird im Zuge einer weiteren Prüfung des Antrags festgestellt. Den Antrag können Interessierte übrigens online ebenso stellen wie in der zuständigen Wohnbeihilfenstelle (siehe Kasten): Dies kann auf der Webseite mein.wien.gv.at/meine-amtswege einfach, schnell und unkompliziert digital erfolgen. Natürlich ist die Antragstellung auch schriftlich über ein ausgedrucktes Formular möglich. Dieses kann man sich entweder bei der Wohnbeihilfenstelle abholen oder es online unter wien.gv.at/wohnbeihilfe herunterladen. Wer das Formular per Post an die Wohnbeihilfenstelle sendet, muss Kopien der benötigten Nachweise beilegen. Es ist auch möglich, das Formular direkt dort abzugeben oder in den Postkasten der Wohnbeihilfenstelle zu werfen. Benötigt werden neben dem Antragsformular, das digital oder in ausgedruckter Form vorgelegt wird, notwendige personenbezogene Dokumente und Verträge. Auch eine Bestätigung über die Hauptmiete zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer kann vonnöten sein.
Alternativen
Wer im ersten Schritt keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe geltend machen konnte, sollte sich erkundigen, welche weiteren Unterstützungen die Stadt Wien für solche Fälle ermöglicht. Vielleicht kann beispielsweise die Mietbeihilfe bezogen werden.
Weitere Informationen findet man auf: wien.gv.at/gesundheit/leistungen
Sicher sein kann man sich aber: Wien lässt niemanden zurück. Damit mehr Geld zum Leben bleibt. Machen Sie den Wohnbeihilfe-Check und beantragen Sie Wohnbeihilfe! wien.gv.at/wohnbeihilfe