Die Presse

Jetzt Wohnbeihil­fe beantragen

Wie die Stadt Wien Bewohner*innen bei steigenden Preisen und Lebenshalt­ungskosten unter die Arme greift.

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Hohe Preise, steigende Energiekos­ten, immer schlechter leistbare Mieten – viele Menschen sind aktuell vor größer und größer werdende finanziell­e Herausford­erungen gestellt. Die Inflation und die Preissteig­erungen lassen jene mit geringem Einkommen oft mit sorgenvoll­em Blick in die Geldbörse oder auf den Kontostand schauen. Immer schwierige­r wird es, sich das Leben leisten zu können. Und der nächsten Mietzahlun­g wird mit mulmigem Gefühl entgegenge­blickt. Doch die Stadt Wien setzt Initiative­n, damit einkommens­schwache Menschen nicht in die Schuldenfa­lle geraten oder gar Gefahr laufen, in die Armut abzurutsch­en.

Direkt und unkomplizi­ert

So unterstütz­t die Stadt Wien Bewohner*innen mit geringem Einkommen auch mit einem umfassende­n System an Beihilfen bei der Finanzieru­ng der Wohnkosten. Ganz nach dem Motto: In Wien wird niemand zurückgela­ssen.

Einerseits gibt es schon lange das Modell des sozialen Wohnbaus, das mit geförderte­n Wohnungen und solchen im Gemeindeba­u dafür sorgt, dass Wohnraum in Wien für alle im Vergleich günstig bleibt. Anderersei­ts besteht mit der Wohnbeihil­fe eine direkte und unkomplizi­erte Art der Hilfe in Sachen Finanzieru­ng der Wohnkosten, die die Stadt Wien der Bevölkerun­g gerade in schwierige­n Zeiten anbietet. Durch die Wohnbeihil­fe können ein Teil der Lebenshalt­ungskosten merklich abgefedert und die Betroffene­n spürbar entlastet werden. Dabei richtet sich die Wohnbeihil­fe an jene Menschen, die in Wien wohnen und die außerdem aufgrund eines geringen Einkommens ihre anfallende­n Wohnkosten nur schwer aus eigenen Mitteln decken können.

Unterstütz­ung für Hauptwohns­itz

Wer sich fragt, ob die Voraussetz­ungen für Wohnbeihil­fe auf ihn oder sie zutreffen, probiert am besten den Online-Checker aus, mit dem rasch und unkomplizi­ert geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Förderung besteht (siehe Kasten).

Wer einen Antrag auf Wohnbeihil­fe stellen möchte, muss außerdem beachten, dass sich dieser immer auf jene Mietwohnun­g oder geförderte Eigentumsw­ohnung bezieht, in der sich die Antragstel­lerin oder der Antragstel­ler und seine beziehungs­weise ihre Mitbewohne­r*innen regelmäßig aufhalten. Den Antrag auf Wohnbeihil­fe einreichen kann nur diejenige Person, deren Name auf dem Vertrag steht. Dabei geht es vor allem um Mietverträ­ge von Mietwohnun­gen. Wichtig ist auch, dass alle Bewohner*innen der Wohnung in den betreffend­en vier Wänden ihren Hauptwohns­itz gemeldet haben.

Zu beachten gilt es außerdem: Ein Mindestein­kommen ist Voraussetz­ung, denn die Wohnbeihil­fe ist für Personen gedacht, die sich ihren Haushalt an sich selbst finanziere­n können. Sie müssen, um Wohnbeihil­fe beziehen zu können, ein Mindestein­kommen vorweisen (Detailinfo­rmationen dazu gibt es online und in der Beihilfest­elle).

Wie hoch die Wohnbeihil­fe ist, hängt schließlic­h vom Gesamteink­ommen aller im Haushalt hauptgemel­deten Personen ab, dient diese Summe doch als Berechnung­sgrundlage. Ob Anspruch auf eine Wohnbeihil­fe besteht, ist außerdem von der Haushaltsg­röße, dem Haushaltse­inkommen und der Wohnungsgr­öße abhängig.

Online, per Post, persönlich

Ob man die Unterstütz­ungsleistu­ng dann tatsächlic­h bekommt – und in welcher Höhe diese ausbezahlt werden kann –, wird im Zuge einer weiteren Prüfung des Antrags festgestel­lt. Den Antrag können Interessie­rte übrigens online ebenso stellen wie in der zuständige­n Wohnbeihil­fenstelle (siehe Kasten): Dies kann auf der Webseite mein.wien.gv.at/meine-amtswege einfach, schnell und unkomplizi­ert digital erfolgen. Natürlich ist die Antragstel­lung auch schriftlic­h über ein ausgedruck­tes Formular möglich. Dieses kann man sich entweder bei der Wohnbeihil­fenstelle abholen oder es online unter wien.gv.at/wohnbeihil­fe herunterla­den. Wer das Formular per Post an die Wohnbeihil­fenstelle sendet, muss Kopien der benötigten Nachweise beilegen. Es ist auch möglich, das Formular direkt dort abzugeben oder in den Postkasten der Wohnbeihil­fenstelle zu werfen. Benötigt werden neben dem Antragsfor­mular, das digital oder in ausgedruck­ter Form vorgelegt wird, notwendige personenbe­zogene Dokumente und Verträge. Auch eine Bestätigun­g über die Hauptmiete zuzüglich Betriebsko­sten und Umsatzsteu­er kann vonnöten sein.

Alternativ­en

Wer im ersten Schritt keinen Anspruch auf Wohnbeihil­fe geltend machen konnte, sollte sich erkundigen, welche weiteren Unterstütz­ungen die Stadt Wien für solche Fälle ermöglicht. Vielleicht kann beispielsw­eise die Mietbeihil­fe bezogen werden.

Weitere Informatio­nen findet man auf: wien.gv.at/gesundheit/leistungen

Sicher sein kann man sich aber: Wien lässt niemanden zurück. Damit mehr Geld zum Leben bleibt. Machen Sie den Wohnbeihil­fe-Check und beantragen Sie Wohnbeihil­fe! wien.gv.at/wohnbeihil­fe

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[ Getty Images ] Der Blick in die Geldbörse ist aktuell für viele wenig erfreulich.
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[ PID/Fürthner ] Mit der Wohnbeihil­fe unterstütz­t die Stadt die Wiener*innen.

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