Jenseits von Ibiza
Viel ist bisher nicht hängen geblieben an Heinz-Christian Strache.
Wollen wir heute einmal über Vorverurteilung reden – auch über mediale? Nehmen wir den Fall Strache. Oder besser: die Fälle Strache. Man weiß gar nicht, wo man anfangen soll: die Sporttasche voller Geld im Auto, die Angaben einer Parteikollegin, Spenden in bar übergeben zu haben, die Reisen nach Ibiza, Korfu oder Dubai, die er als Gegenleistung für Gesetzesänderungen oder Postenvergaben erhalten haben soll, der Vorwurf der Bestechung für ein neues Glückspielgesetz. Alles zurückgelegt bzw. mit Freispruch beendet.
Verurteilt wurde HeinzChristian Strache bisher lediglich in der Causa Prikraf. Und selbst da wurde eine Neuaustragung angeordnet. Ein Urteil steht noch aus, die Anklagebehörde gibt sich noch nicht geschlagen. Es ist ein Fall aus der Grauzone zwischen Freunderlwirtschaft und Korruption: Ein Unternehmer, dem Strache einen Gefallen getan hat, spendet 12.000 Euro an die Partei. Sonst ist freilich auch noch nicht alles ausgestanden für ihn: Die Postenschacher-Causa Casinos ist ebenso anhängig wie die Spesen auf Parteikosten.
Vorerst bleibt von Ibiza nicht viel anderes übrig als angeberisches, anmaßendes Gerede. Politisch freilich inakzeptabel, juristisch aber offenbar wenig relevant. Auch, weil Strache da noch kein Amtsträger war. Die Lawine, die damals ausgelöst wurde, hat in der Folge eher die ÖVP überrollt.
Strache selbst natürlich auch. Er ist nicht nur politisch erledigt. Sondern vermutlich auch finanziell. Trotz der Freisprüche – auf den Anwaltskosten bleibt größtenteils er sitzen. Vielleicht sollte man darüber, den staatlichen Kostenersatz, auch einmal reden.