Zahl börsenotierter Firmen sinkt
Die Rufe nach steuerlichen Begünstigungen werden lauter – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
Fast zwölf Prozent der österreichischen Produktionsleistung entfallen auf börsenotierte Unternehmen – das ergibt einen Wert in Höhe von 88,66 Milliarden Euro – jeder zehnte Arbeitsplatz hängt daran. Das besagt eine aktuelle Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts (IWI) zum volkswirtschaftlichen Einfluss börsenotierter Unternehmen – in Auftrag gegeben von Industriellenvereinigung und dem Aktienforum. Die Anzahl der börsenotierten Unternehmen in Österreich ist im langfristigen Trend rückläufig, im Juli 2022 gab es 71 österreichische börsenotierte Unternehmen an der Wiener Börse. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es noch 90 Konzerne.
Um diesem Trend wieder entgegenwirken zu können, fordert Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung, im Gespräch mit der „Presse“, die Ungleichstellung von Eigen- und Fremdkapital aufzuheben. Steuerlich solle beides gleich behandelt werden. Die derzeitigen steuerrechtlichen Anreize für die Fremdkapitalfinanzierung ermöglichen es den Unternehmen, Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung abzusetzen. Für die Kosten einer Eigenkapitalfinanzierung ist dies jedoch nicht möglich. Das veranlasse Unternehmen dazu, für die Finanzierung ihres Wachstums eher auf Fremd- als auf Eigenkapital zuzugreifen.
Eine übermäßige Verschuldung macht Unternehmen aber anfällig für unvorhergesehene Veränderungen. Unternehmen, die hauptsächlich auf Eigenkapital setzen, sind grundsätzlich krisenresistenter.
Hohe Fremdkapitalquoten
Im Regierungsprogramm ist dieser Punkt bereits verankert, das
Wirtschaftsforschungsinstitut
Eco Austria hat dazu bereits im Jahr 2021 eine Studie gemacht: Im Hinblick auf internationale Erfahrungen könnte das Eigenkapital aller österreichischen Unternehmen um bis zu 25 Milliarden Euro steigen, sollte die Gleichsetzung eingeführt werden. Von politischer Seite wurde es ruhig um diese Thematik, ähnlich sieht es bei der Behaltefrist aus („Die Presse“berichtete über den Koalitionszwist). Auch diese ist im Regierungsprogramm vorgesehen.
Zwist um die Behaltefrist
Dass die Behaltefrist für Privatanleger nicht gleichzeitig mit der Zufallsgewinnsteuer für Unternehmen eingeführt wurde, „überraschte“Robert Ottel, Präsident des Aktienforums. Anleger, die in Wertpapierprodukte mit einem längeren Zeitraum investieren, um etwa für ihren Ruhestand vorzusorgen, sollten im steuerlichen Bereich begünstigt werden.
Für den Kapitalmarkt steht Ottel der Zufallsgewinnsteuer grundsätzlich kritisch gegenüber, nichts schade einem Wirtschaftsstandort mehr, als wenn man ihm die Vorhersehbarkeit und Stabilität durch Eingriffe in den Markt nehme.
Das EU-Parlament nahm in jüngster Vergangenheit ein Gesetz an, das besagt, dass Führungsgremien von börsenotierten Unternehmen zu mindestens einem Drittel mit Frauen besetzt sein müssen. Gilt die Quote für Aufsichtsräte wie auch Vorstände, müssen die Firmen dort zu 33 Prozent Frauen vorsehen. Sind nur Aufsichtsräte betroffen, liegt die Quote sogar bei mindestens 40 Prozent. Die Vorgaben müssen bis Juli 2026 umgesetzt werden. Bei den österreichischen börsenotierten Unternehmen sei diese Quote bereits „so gut wie erreicht“, sagt Knill.