Die Presse

Kindergeld im Ausland?

Sozialleis­tung. Außenminis­terium will Erleichter­ung für Mitarbeite­r in österreich­ischen Vertretung­en.

- VON PHILIPP AICHINGER

Wien. Man unterstütz­e das Anliegen, dass Österreich­er im Ausland Anspruch auf Kinderbetr­euungsgeld haben sollten, wenn sie dort im Auftrag des Außenminis­teriums oder anderer Ressorts tätig sind. Das erklärte das Außenminis­terium am Montag auf Frage der „Presse“zu einer möglichen Gesetzesän­derung.

Anlass ist ein Urteil des Obersten Gerichtsho­fs (OGH), laut dem eine bei einem österreich­ischen Generalkon­sulat in China tätige Frau kein Kindergeld erhält. Die Österreich­erin wollte ihr Kind im Jahr 2020 im Inland bekommen und ihre Karenzzeit hier verbringen. In den Wirren der Coronapand­emie änderte sie ihre Pläne ab: Die Frau brachte das Kind in China zur Welt und blieb mit ihm und ihrem chinesisch­en Ehemann in der Volksrepub­lik. Der OGH verwies aber auf das Gesetz, laut dem es Kindergeld nur gibt, wenn der Elternteil und das Kind den Mittelpunk­t der Lebensinte­ressen in Österreich haben. Das sei bei der Frau nicht der Fall, also bekomme sie auch kein Kindergeld, selbst wenn sie die Karenzzeit ursprüngli­ch im Inland verbringen wollte (das „Presse“-Rechtspano­rama berichtete am Montag).

„Im Interesse junger Eltern“

Das konkrete Urteil will das Außenminis­terium nicht kommentier­en. Eine Sprecherin macht aber klar: „Eine tragfähige Lösung wäre im Interesse der oftmals jungen Eltern, die ihren Dienst im Ausland leisten.“Denn Sozialleis­tungen des Gaststaats gebe es für sie nicht. Und „der familienpo­litische Anreiz, die Leistungen junger Mütter und Väter für die Gesellscha­ft zu honorieren, sollte auch für Bedienstet­e und ihre Familien im Ausland gelten“.

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