Das bringt das Ende der kalten Progression
Mit der kalten Progression ist es ab dem kommenden Jahr vorbei: Die höheren Steuereinnahmen, die sich durch das inflationsbedingte Aufrücken in höhere Tarifstufen ergeben, sind Geschichte und alle Erwerbstätigen dürfen sich freuen, dass mehr Gehalt oder Einkommen auch wirklich mehr Geld am Konto bedeutet.
Für das kommende Jahr bedeutet das konkret: Zwei Drittel der Inflation werden automatisch durch die Indexierung der Steuerstufen an die Erwerbstätigen zurückgegeben. Als Basis für die Berechnung der angepassten Steuerstufen wurde die durchschnittliche Teuerungsrate in Österreich zwischen Juli 2021 und Juni 2022 herangezogen. Sie betrug 5,2 Prozent. Zwei Drittel davon – also 3,47 Prozent – wirken sich direkt auf die Tarifstufen aus. Sie werden 2023 um exakt diesen Wert angehoben. Ausgenommen ist lediglich die höchste Steuerstufe, die weiterhin ab einer Million Euro Einkommen gilt.
Ein weiteres Drittel der Inflation erhalten Erwerbstätige im Wege einer jährlich neu zu treffenden politischen Entlastungsentscheidung. Für das kommende Jahr wurde dazu Folgendes beschlossen:
Vorteile für Menschen mit niedrigem Einkommen: Die ersten beiden Tarifstufen werden zusätzlich erhöht – sie steigen um 6,3 Prozent.
Absetzbeträge: Eine Reihe von Absetzbeträgen wird um die volle Inflation, also um 5,2 Prozent erhöht. Das betrifft etwa Absetzbeträge für Alleinverdiener, Alleinerzieher, Unterhalt, Verkehr, Pensionisten sowie die Rückerstattung und den Bonus der Sozialversicherung.
Die Abschaffung der kalten Progression wurde seit den 1980er-Jahren gefordert und wurde oft in Aussicht gestellt, aber nie umgesetzt. Erst mit „Teuerungs-Entlastungspakets Teil II“im heurigen Jahr wurde sie Realität. Auch die WKW hat sich für ein Ende der kalten Progression eingesetzt und im Vorjahr ein entsprechendes Modell präsentiert.
Steuersatz sinkt weiter
Zusätzlich sinken die Steuersätze der Einkommensteuer weiter. Im Jahr 2020 wurde im Zuge der Steuerreform bereits die Stufe zwei von 25 Prozent auf 20 Prozent gesenkt, heuer zur Jahresmitte die Stufe drei von 35 Prozent auf 30 Prozent. Mitte des kommenden Jahres folgt die Stufe vier – sie wird von 42 Prozent auf 40 Prozent sinken. In Kombination mit den zugleich steigenden Steuerstufen bedeutet das eine deutlich spürbare Entlastung. So wird ein Erwerbstätiger mit einem Einkommen (Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage) von 35.000 Euro im Jahr 2023 um mehr als 1000 Euro bzw. fast 14 Prozent weniger Steuern zahlen als im Jahr 2021. Bei einem Einkommen von 90.000 Euro sinkt die Abgabenlast um knapp 1500 Euro bzw. 4,5 Prozent pro Jahr. Niedrigere Einkommen werden daher anteilsmäßig stärker entlastet als höhere.