Die Presse

Wissenswer­tes zu Dienstzett­el, Dienstvert­rag

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Dauert ein Arbeitsver­hältnis länger als einen Monat, muss dem Arbeitnehm­er immer eine schriftlic­he Aufzeichnu­ng über die wesentlich­en Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsver­hältnis übergeben werden. Im Idealfall ist das ein Dienstvert­rag. Die einfachere Variante ist ein Dienstzett­el.

Der Dienstzett­el muss eine Reihe von Angaben enthalten. Dazu gehören Name und Adresse von Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er, der Beginn und bei Befristung­en das Ende des Arbeitsver­hältnisses sowie der Arbeitsort. Wichtig sind außerdem die Einstufung in ein generelles Schema, vorgesehen­e Verwendung, Dauer der Kündigungs­frist und Kündigungs­termin sowie Fakten wie Grundgehal­t oder -lohn und weitere Entgeltbes­tandteile, Fälligkeit des Entgelts, vereinbart­e tägliche oder wöchentlic­he Normalarbe­itszeit oder Urlaubsaus­maß. Diese Angaben können auch durch Verweis auf Gesetze, Kollektivv­erträge, Betriebsve­reinbarung­en etc. erfolgen.

Wird der Arbeitnehm­er für mehr als einen Monat ins Ausland entsendet, muss ein eigener Dienstzett­el ausgehändi­gt werden. Er enthält außerdem die voraussich­tliche Dauer der Auslandstä­tigkeit, die Währung, in der das Entgelt ausgezahlt wird, die Bedingunge­n für die Rückführun­g nach Österreich und zusätzlich­e Vergütunge­n für die Auslandstä­tigkeit.

Dienstvert­rag mehr Wert

Ein Dienstzett­el ist allerdings eine reine Erklärung, mit der der Arbeitgebe­r dem Mitarbeite­r die vereinbart­en Konditione­n bekannt gibt. Die Unterschri­ft des Arbeitnehm­ers bestätigt lediglich die Übernahme, nicht jedoch die Übereinsti­mmung des Inhalts mit der mündlichen Vereinbaru­ng. Daher ist seine Beweiskraf­t eingeschrä­nkt.

Wesentlich sicherer ist daher ein schriftlic­her Dienstvert­rag, der als gemeinsame Willenserk­lärung von Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er gilt. Ihm kommt erhöhte Beweiskraf­t zu, was in Streitfäll­en wichtig sein kann. Der Dienstvert­rag sollte alle Punkte eines Dienstzett­els enthalten. Empfehlens­wert ist eine vorausscha­uende Gestaltung, etwa bezüglich künftiger Arbeitszei­teinteilun­gen oder örtlicher Versetzung­en.

Wer auf der sicheren Seite sein will: Vorlagen für Dienstzett­el und Arbeitsver­trag können beim Rechtsserv­ice der WK Wien (Arbeits- und Sozialrech­t) angeforder­t werden unter Tel.: 01 514 50 1579 oder unter E-Mail natascha.baumann@wkw.at.

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