Wissenswertes zu Dienstzettel, Dienstvertrag
Dauert ein Arbeitsverhältnis länger als einen Monat, muss dem Arbeitnehmer immer eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis übergeben werden. Im Idealfall ist das ein Dienstvertrag. Die einfachere Variante ist ein Dienstzettel.
Der Dienstzettel muss eine Reihe von Angaben enthalten. Dazu gehören Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Beginn und bei Befristungen das Ende des Arbeitsverhältnisses sowie der Arbeitsort. Wichtig sind außerdem die Einstufung in ein generelles Schema, vorgesehene Verwendung, Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermin sowie Fakten wie Grundgehalt oder -lohn und weitere Entgeltbestandteile, Fälligkeit des Entgelts, vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit oder Urlaubsausmaß. Diese Angaben können auch durch Verweis auf Gesetze, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen etc. erfolgen.
Wird der Arbeitnehmer für mehr als einen Monat ins Ausland entsendet, muss ein eigener Dienstzettel ausgehändigt werden. Er enthält außerdem die voraussichtliche Dauer der Auslandstätigkeit, die Währung, in der das Entgelt ausgezahlt wird, die Bedingungen für die Rückführung nach Österreich und zusätzliche Vergütungen für die Auslandstätigkeit.
Dienstvertrag mehr Wert
Ein Dienstzettel ist allerdings eine reine Erklärung, mit der der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die vereinbarten Konditionen bekannt gibt. Die Unterschrift des Arbeitnehmers bestätigt lediglich die Übernahme, nicht jedoch die Übereinstimmung des Inhalts mit der mündlichen Vereinbarung. Daher ist seine Beweiskraft eingeschränkt.
Wesentlich sicherer ist daher ein schriftlicher Dienstvertrag, der als gemeinsame Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt. Ihm kommt erhöhte Beweiskraft zu, was in Streitfällen wichtig sein kann. Der Dienstvertrag sollte alle Punkte eines Dienstzettels enthalten. Empfehlenswert ist eine vorausschauende Gestaltung, etwa bezüglich künftiger Arbeitszeiteinteilungen oder örtlicher Versetzungen.
Wer auf der sicheren Seite sein will: Vorlagen für Dienstzettel und Arbeitsvertrag können beim Rechtsservice der WK Wien (Arbeits- und Sozialrecht) angefordert werden unter Tel.: 01 514 50 1579 oder unter E-Mail natascha.baumann@wkw.at.