Wienerberger darf Terreal schlucken
Der Baustoffkonzern muss die Terreal-Töchter vorerst eigenständig weiterbetreiben.
Der börsennotierte Baustoffkonzern Wienerberger darf sein Vorhaben, den französischen Dachund Solaranbieter Terreal um 600 Mio. Euro zu übernehmen, unter Auflagen umsetzen. Das hat das Kartellgericht nach einer vertieften Prüfung nunmehr rechtskräftig entschieden, so die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Wienerberger muss die TerrealTöchter in Osteuropa (Creaton) demnach vorerst eigenständig weiterbetreiben und darüber berichten.
Die Behörde und der Kartellanwalt hatten eine vertiefende Prüfung des Vorhabens gefordert. Sie orteten eine verstärkte Marktstellung von Wienerberger, was negative Folgen für den Wettbewerb hätte. Das betraf vor allem den Bereich kleinformatige Bedachungsmaterialien für das Steildach. Ein eingeholtes Gutachten bestätigte die Bedenken.
Das Kartellgericht stellte laut BWB fest, dass es sich beim Markt für kleinformatige Bedachungsmaterialien für das Steildach in Österreich um einen sehr konzentrierten Markt handelt. Hier wären nach dem Zusammenschluss nur vier starke Unternehmen im Markt aktiv. Die kartellgerichtliche Prüfung zeigte, dass bei Freigabe des Zusammenschlusses ohne Auflagen eine „reale Gefahr“
dahingehend bestehe, dass innerhalb des Marktsegments Tondachziegel nahezu 90-Prozent-Marktanteil auf Wienerberger fallen würde. So würde Wettbewerb verhindert.
Behörden forderten Prüfung
Kunden drohten höhere Preise aufgrund einer geringeren Angebotsvielfalt und weniger Ausweichmöglichkeiten. Erst vor wenigen Jahren hatten sich mit Terreal und Creaton zwei Branchenriesen zusammengetan. Nun sehen die Auflagen des Kartellgerichts vor, dass Wienerberger nach der Übernahme von Terreal – zu der Creaton nunmehr gehört – den Betrieb verschiedener Creaton-Gesellschaften in Osteuropa und jenen des Österreich-Geschäfts von Creaton Deutschland auch nach dem Zusammenschluss aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten hat.
Um die Überprüfung der Einhaltung dieser Auflage zu garantieren, wurde eine umfassende Berichtspflicht der Wienerberger AG gegenüber der BWB und dem Bundeskartellanwalt vorgesehen. Weiters sei es der Wienerberger AG für einen bestimmten Zeitraum untersagt, Mitglieder des österreichischen Vertriebsteams des Eastern Business aktiv abzuwerben. (APA)