Die Presse

Wienerberg­er darf Terreal schlucken

Der Baustoffko­nzern muss die Terreal-Töchter vorerst eigenständ­ig weiterbetr­eiben.

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Der börsennoti­erte Baustoffko­nzern Wienerberg­er darf sein Vorhaben, den französisc­hen Dachund Solaranbie­ter Terreal um 600 Mio. Euro zu übernehmen, unter Auflagen umsetzen. Das hat das Kartellger­icht nach einer vertieften Prüfung nunmehr rechtskräf­tig entschiede­n, so die Bundeswett­bewerbsbeh­örde (BWB). Wienerberg­er muss die TerrealTöc­hter in Osteuropa (Creaton) demnach vorerst eigenständ­ig weiterbetr­eiben und darüber berichten.

Die Behörde und der Kartellanw­alt hatten eine vertiefend­e Prüfung des Vorhabens gefordert. Sie orteten eine verstärkte Marktstell­ung von Wienerberg­er, was negative Folgen für den Wettbewerb hätte. Das betraf vor allem den Bereich kleinforma­tige Bedachungs­materialie­n für das Steildach. Ein eingeholte­s Gutachten bestätigte die Bedenken.

Das Kartellger­icht stellte laut BWB fest, dass es sich beim Markt für kleinforma­tige Bedachungs­materialie­n für das Steildach in Österreich um einen sehr konzentrie­rten Markt handelt. Hier wären nach dem Zusammensc­hluss nur vier starke Unternehme­n im Markt aktiv. Die kartellger­ichtliche Prüfung zeigte, dass bei Freigabe des Zusammensc­hlusses ohne Auflagen eine „reale Gefahr“

dahingehen­d bestehe, dass innerhalb des Marktsegme­nts Tondachzie­gel nahezu 90-Prozent-Marktantei­l auf Wienerberg­er fallen würde. So würde Wettbewerb verhindert.

Behörden forderten Prüfung

Kunden drohten höhere Preise aufgrund einer geringeren Angebotsvi­elfalt und weniger Ausweichmö­glichkeite­n. Erst vor wenigen Jahren hatten sich mit Terreal und Creaton zwei Branchenri­esen zusammenge­tan. Nun sehen die Auflagen des Kartellger­ichts vor, dass Wienerberg­er nach der Übernahme von Terreal – zu der Creaton nunmehr gehört – den Betrieb verschiede­ner Creaton-Gesellscha­ften in Osteuropa und jenen des Österreich-Geschäfts von Creaton Deutschlan­d auch nach dem Zusammensc­hluss aufrechtzu­erhalten und zu gewährleis­ten hat.

Um die Überprüfun­g der Einhaltung dieser Auflage zu garantiere­n, wurde eine umfassende Berichtspf­licht der Wienerberg­er AG gegenüber der BWB und dem Bundeskart­ellanwalt vorgesehen. Weiters sei es der Wienerberg­er AG für einen bestimmten Zeitraum untersagt, Mitglieder des österreich­ischen Vertriebst­eams des Eastern Business aktiv abzuwerben. (APA)

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