Cobra-Unfall bei Nehammer: Polizist wurde verurteilt
Über den Beamten wurde in einem Disziplinarverfahren eine Geldstrafe von 6000 Euro verhängt.
Wien. Die Causa rund um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte ein disziplinarrechtliches Nachspiel. Einer der Beamten wurde von der Bundesdisziplinarbehörde Mitte Februar zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und wurde vor wenigen Tagen online veröffentlicht. Die Namen sind darin zwar anonymisiert, aus dem Sachverhalt geht aber klar hervor, dass es sich um den Cobra-Vorfall handelt.
Die Affäre hatte innenpolitische Debatten ausgelöst, Kanzler Nehammer gab sogar eine persönliche Stellungnahme ab. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden 2023 eingestellt. Die Bundesdisziplinarbehörde hatte nun aber zu klären, ob der Personenschützer seine Dienstpflichten verletzt hat.
Kleines Frühstück, viel Alkohol
Der Cobra-Beamte war mit einem Kollegen am 13. März 2022 zum Personenschutz für die Kanzlerfamilie abgestellt. Gegen 14 Uhr wurden sie von Katharina Nehammer, der Frau des Kanzlers, kontaktiert und fuhren zur Unterkunft der Familie in Hietzing. Dort angekommen, wurden die Beamten von Nehammer in die Wohnung gebeten. Nehammer teilte mit, dass ein Termin nun ausgefallen sei und keine anderen Aufträge mehr für die Polizisten anfallen würden.
Dienstende für die Beamten war um 16 Uhr. Da man sich mit der Ehefrau des Kanzlers gut verstand, stieß man aber nach Dienstende auf den runden Geburtstag des nunmehr schuldig gesprochenen CobraBeamten an. Der Mann, der nur einen Kornspitz und ein Ei gefrühstückt hatte, trank drei halbe Liter Bier, ein Achterl Weißwein und zwei Stamperln einer Spirituose.
Gegen 17.30 Uhr verließen die Beamten die Wohnung, als Fahrer war der Kollege des Polizisten vorgesehen. Doch hatte auch er Alkohol getrunken und fühlte sich unwohl. Der disziplinarrechtlich verurteilte Beamte fühlte sich hingegen unbeeinträchtigt und fahrfähig. Beim Ausparken des
Dienstwagens touchierte er jedoch einen fremden Pkw, beide Autos wurden leicht beschädigt. Zwei Polizeikollegen, die dort ebenfalls Dienst versahen, bekamen das Ganze mit und verständigten die örtlich zuständige Polizeistation. Um 18.30 Uhr trafen weitere Polizisten ein, der Alkomattest wies beim Cobra-Beamten einen Alkoholwert von 0,60 mg/l (1,2 Promille Blutalkohol) aus. Dem Mann wurde für ein knappes halbes Jahr der Führerschein entzogen, im Verwaltungsstrafverfahren wurde er zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt. Vor der Bundesdisziplinarbehörde war der Polizist, der nicht mehr bei der Cobra ist, geständig und reumütig. Er habe mit seinem Verhalten eine Lawine losgetreten, was ziemliche Folgen auf sein Leben gehabt habe, sagte er bei der Verhandlung Mitte Februar.
Laut der Behörde hat der Mann seine Dienstpflichten verletzt. Beamte seien verpflichtet, in ihrem Verhalten Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihre dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Das gelte gerade bei Tätigkeiten wie jener des Mannes, der als Mitglied einer Elitetruppe „im besonderen Fokus öffentlichen Interesses steht“. Dieser habe allerdings „dem Ansehen der Exekutive massiv geschadet“. „Die Amtshandlung konnte von zahlreichen Angehörigen der Exekutive sowie auch von polizeifremden Personen wahrgenommen werden und fand letztlich auch den Weg in die Öffentlichkeit“, so die Behörde.
Generalpräventive Gründe
Als schwerste Dienstpflichtverletzung wertete die Behörde das alkoholisierte Steuern des Fahrzeuges. Hier müsse aus generalpräventiven Gründen eine Strafe verhängt werden, um zu verdeutlichen, „dass Alkohol am Steuer nicht toleriert wird“. Der Beamte sei aber reumütig, geständig und bisher disziplinarrechtlich unbescholten gewesen und verfüge über ausgezeichnete Dienstbeschreibungen. Daher sei die Geldstrafe von 6000 Euro „tat- und schuldangemessen“.