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Recht

Hoverboard, E-Scooter, Pedelec & Co: So werden verschiede­ne Elektro-Gefährte für die Stadt rechtlich eingestuft.

- Text: Florian Streb

Hoverboard, E-Scooter, Pedelec & Co: Was darf wer wo fahren?

Was wie ein Fahrrad aussieht, muss keines sein. Dafür werden ganz andere Fortbewegu­ngsmittel vom Gesetz wie ein Fahrrad behandelt, die optisch nur wenig Gemeinsamk­eiten haben. Die Rechtslage für Elektro-Fortbewegu­ngsmittel ist komplex: Alleine für „Krafträder“und Quads gibt es über 30 Fahrzeugkl­assen mit verschiede­nen Vorschrift­en. Wir versuchen dennoch, einen groben Überblick zu geben, wer mit welchem Gefährt wo fahren darf und wo nicht – ohne Gewähr.

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