Viele Services, ein Ziel:
Ressourcen schonen – Erfahrung und Innovation machen den Unterschied
Techem ist seit 65 Jahren der zuverlässige Partner für die Immobilienwirtschaft. Diese langjährige Erfahrung und fundierte Branchenkenntnis ist die Basis von innovativen Produkten und Services, die den Bewohnern das Energie-, Wasser- und Kostensparen leichter machen. Techem übernimmt die gesamte Dienstleistungskette rund um die Themen Energie und Wasser: Dank intelligent vernetzter Messsysteme und modernster Abrechnungstechnik können sich die Kunden jederzeit auf eine einfache, faire und korrekte Verbrauchserfassung und -abrechnung verlassen. Von innovativen Heizkostenverteilern über zuverlässige, fernablesbare Wärme- und Wasserzähler bis zu vernetzten Smart-Home-Lösungen und Energiesparkonzepten sind Sie bei Techem bestens beraten. Denn unsere umfassenden Services erhöhen nicht nur Ihren Wohnkomfort – sondern sparen dabei auch noch Zeit, Geld und kostbare Umweltressourcen. Weltweit vermeidet die verbrauchsgerechte Abrechnung in von Techem betreuten Wohnungen jedes Jahr etwa 6,5 Millionen Tonnen CO2. Und ganz nebenbei sparen die Bewohner zusammen noch rund 1,5 Milliarden Euro für Erdgas, Heizöl oder Fernwärme ein. Wenn jeder nur das zahlt, was er auch wirklich verbraucht, lohnt sich Energieund Wassersparen für jeden Einzelnen. Erfahrungsgemäß sinkt allein dadurch der durchschnittliche Energieverbrauch um 20 Prozent und mehr.
Die EED kommt. Techem ist schon da. 24. Dezember 2018:
Die europäische Energie-Effizienz-Richtlinie (EED) ist in Kraft getreten. Diese verpflichtet u. a. zu unterjährigen Verbrauchsinformationen für Bewohner.
25. Oktober 2020:
Die EED-Regelung ist in Österreich umzusetzen. Daher dürfen nur noch fernauslesbare – d. h. funkfähige – Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Die Verbrauchsdaten müssen den Bewohnern mindestens halbjährlich, auf Anfrage vierteljährlich zur Verfügung gestellt werden.
01. Januar 2022:
Unterjährige Verbrauchsinformationen müssen mindestens monatlich zur Verfügung gestellt werden.
01. Januar 2027:
Bereits installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet bzw. ausgetauscht werden.
Techem empfiehlt für die Immobilienwirtschaft
Steht aufgrund des Maß- und Eichgesetzes ein Tausch der Erfassungsgeräte bevor, sollte sofort auf fernablesbare Technologie gesetzt werden, um spätere Mehrkosten für Umrüstungen zu vermeiden. Klingt kompliziert? Nicht mit Techem als Partner. Denn die Geräte und Services entsprechen schon heute allen Anforderungen von morgen.