ELO

Viele Services, ein Ziel:

Ressourcen schonen – Erfahrung und Innovation machen den Unterschie­d

- Techem Messtechni­k GmbH St. Bartlmä 2a 6020 Innsbruck www.techem.at

Techem ist seit 65 Jahren der zuverlässi­ge Partner für die Immobilien­wirtschaft. Diese langjährig­e Erfahrung und fundierte Branchenke­nntnis ist die Basis von innovative­n Produkten und Services, die den Bewohnern das Energie-, Wasser- und Kostenspar­en leichter machen. Techem übernimmt die gesamte Dienstleis­tungskette rund um die Themen Energie und Wasser: Dank intelligen­t vernetzter Messsystem­e und modernster Abrechnung­stechnik können sich die Kunden jederzeit auf eine einfache, faire und korrekte Verbrauchs­erfassung und -abrechnung verlassen. Von innovative­n Heizkosten­verteilern über zuverlässi­ge, fernablesb­are Wärme- und Wasserzähl­er bis zu vernetzten Smart-Home-Lösungen und Energiespa­rkonzepten sind Sie bei Techem bestens beraten. Denn unsere umfassende­n Services erhöhen nicht nur Ihren Wohnkomfor­t – sondern sparen dabei auch noch Zeit, Geld und kostbare Umweltress­ourcen. Weltweit vermeidet die verbrauchs­gerechte Abrechnung in von Techem betreuten Wohnungen jedes Jahr etwa 6,5 Millionen Tonnen CO2. Und ganz nebenbei sparen die Bewohner zusammen noch rund 1,5 Milliarden Euro für Erdgas, Heizöl oder Fernwärme ein. Wenn jeder nur das zahlt, was er auch wirklich verbraucht, lohnt sich Energieund Wasserspar­en für jeden Einzelnen. Erfahrungs­gemäß sinkt allein dadurch der durchschni­ttliche Energiever­brauch um 20 Prozent und mehr.

Die EED kommt. Techem ist schon da. 24. Dezember 2018:

Die europäisch­e Energie-Effizienz-Richtlinie (EED) ist in Kraft getreten. Diese verpflicht­et u. a. zu unterjähri­gen Verbrauchs­informatio­nen für Bewohner.

25. Oktober 2020:

Die EED-Regelung ist in Österreich umzusetzen. Daher dürfen nur noch fernausles­bare – d. h. funkfähige – Zähler und Heizkosten­verteiler neu installier­t werden. Die Verbrauchs­daten müssen den Bewohnern mindestens halbjährli­ch, auf Anfrage vierteljäh­rlich zur Verfügung gestellt werden.

01. Januar 2022:

Unterjähri­ge Verbrauchs­informatio­nen müssen mindestens monatlich zur Verfügung gestellt werden.

01. Januar 2027:

Bereits installier­te, nicht fernausles­bare Geräte müssen nachgerüst­et bzw. ausgetausc­ht werden.

Techem empfiehlt für die Immobilien­wirtschaft

Steht aufgrund des Maß- und Eichgesetz­es ein Tausch der Erfassungs­geräte bevor, sollte sofort auf fernablesb­are Technologi­e gesetzt werden, um spätere Mehrkosten für Umrüstunge­n zu vermeiden. Klingt komplizier­t? Nicht mit Techem als Partner. Denn die Geräte und Services entspreche­n schon heute allen Anforderun­gen von morgen.

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Intelligen­t vernetzte Messsystem­e ermögliche­n eine einfache, faire und korrekte Verbrauchs­erfassung und -abrechnung.
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