Fahrrad
Österreich hat sich für eine auch im internationalen Vergleich sehr weite Auslegung davon entschieden, was alles ein Fahrrad ist. Darunter fallen neben E-Bikes, die einen maximal 600 Watt starken Antrieb haben und maximal 25 km/h erreichen, auch einige andere Gefährte. Fast könnte man sagen: alles, was zwei Räder hat, mit oder ohne Pedale, unterhalb des genannten Leistungs- undTempolimits. „Fahrräder“können zum Beispiel passend ausgestattete Segways sein, ebenso E-Kickscooter und Fahrzeuge, die wie Motorroller aussehen, aber eben nicht so schnell und leistungsstark sind. Für all diese Gefährte gelten exakt dieselben Bestimmungen wie für Fahrräder: Reflektoren, mindestens zwei voneinander unabhängige Bremssysteme, Lichtanlage, Radweg-Benutzungspflicht, Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren und so weiter. Fahren auf dem Gehsteig ist verboten. > Max. 600 Watt > Antrieb bis max. 25 km/h > Alle normalen Fahrrad-Vorschriften
> ab 12 Jahren oder mit Fahrradschein