Heute - Niederösterreich Ausgabe
Totes Baby: Vater, Freund holen Mutter aus Gefängnis heim
Richter sieht keine Haftgründe – 18-Jährige auf freiem Fuß – Ermittlungen wegen Mordverdachts
Nach dem Fund eines toten Säuglings in der Gemeinde Weikendorf (Gänserndorf) am Donnerstag wurde die junge Mutter (18) am Sonntag überraschend wieder auf freien Fuß gesetzt.
Noch am Samstag war der renommierte Anwalt Wolfgang Blaschitz ins Marchfeld gefahren, sprach mit der Familie der tatverdächtigen HAK-Schulabbrecherin. Gestern verfolgte Blaschitz die Haftverhandlung in der Jus- tizanstalt Korneuburg: „An einem Sonntag eine Enthaftung herbeizuführen, ist nie leicht.“Es sei aber die richtige, weil menschliche Entscheidung: „Es besteht weder Tatwiederbegehungs-, Flucht- noch Verabredungsgefahr.“Kurz nach 12 Uhr wurde die junge Frau entgegen des UHaft-Antrags der Staatsanwaltschaft enthaftet, vom Vater und Freund nach Hause gebracht. Die U-Haft bei Mordverdacht (derzeit laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft diesbezüglich) ist zwar bei Erwachsenen obligatorisch, bei jungen Erwachsenen (18 bis 21) aber nicht. Nach Abschluss der Erhebungen wird sich die junge Frau wegen Mordes oder Tötung eines Kindes bei der Geburt verantworten müssen. Möglich aber auch, dass das Verfahren nach einem Gutachten eingestellt wird (es gilt die Unschuldsvermutung).
Laut Blaschitz litt die 18-Jährige unter einer postnatalen Psychose. Ihr sei nicht aufgefallen, dass sie schwanger war und ein Kind zur Welt brachte. Erst vor zwei Jahren hatte eine Nigerianerin (27) ein totes Baby am WC am Airport Schwechat abgelegt, nach einem psychiatrischen Gutachten wurde das Verfahren eingestellt.
Nach Angaben der 18-Jährigen war der Bub am 7. November im Elternhaus geboren worden. Sie habe keine Lebenszeichen bemerkt, die Babyleiche vergraben. Der Ortsvorsteher fand sie nun. Gerichtsmedizinische Untersuchungen ergaben keinen gewaltsamen Tod, laut Obduktion wäre der Säugling aber lebensfähig gewesen. Woran das Baby starb, ist ungeklärt