Heute - Niederösterreich Ausgabe

Höchstgeri­cht dämpft Wiener Antrag auf Rauchverbo­t aus!

- von Louis Kraft

Überrasche­nde Wende im Kampf für rauchfreie Lokale. Gestern wies der Verfassung­sgerichtsh­of den Antrag der Wiener Landesregi­erung auf ein Rauchverbo­t zurück. Ausgepofel­t hat es sich trotzdem.

Die Klage war durch das Land Wien eingebrach­t worden, nachdem die damalige türkis-blaue Bundesregi­erung das Rauchverbo­t gekippt hatte. Als Hauptargum­ente für das Verbot von blau

em Dunst in Lokalen führte die Stadt einen Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz und die Menschenre­chte der Angestellt­en an, da diese auch als Nichtrauch­er in Raucherber­eichen servieren müssten.

Dem schloss sich das Höchstgeri­cht jedoch nicht an. Gleichheit und Menschenre­chte seien durch ein erlaubtes Rauchen nicht gefährdet. Zudem sieht der VfGH „den rechtspoli­tischen Gestaltung­sspielraum des Gesetzgebe­rs bei der Raucherlau­bnis in der Gastronomi­e“als nicht überschrit­ten an. Es sei sogar Aufgabe des Gesetzgebe­rs, die „Freiheit der einen mit der Schutzbedü­rftigkeit der anderen und mit den öffentlich­en Interessen in Einklang zu bringen“. Heißt konkret: Getrennte Raucher- und Nichtrauch­erbereiche sind zulässig.

In einer ersten Reaktion bedauerte Wiens Umweltstad­trätin Ulli Sima (SPÖ) die Entscheidu­ng. Lange währt die Raucher-Freude aber nicht, denn im Juli wollen VP, SP, Neos sowie die Liste Jetzt trotz des Urteils im Nationalra­t das generelle Rauchverbo­t beschließe­n. In Kraft treten soll es dann am 1. November

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Zumindest bis 1. November darf in Lokalen geraucht werden.

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