Heute - Niederösterreich Ausgabe
Höchstgericht dämpft Wiener Antrag auf Rauchverbot aus!
Überraschende Wende im Kampf für rauchfreie Lokale. Gestern wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag der Wiener Landesregierung auf ein Rauchverbot zurück. Ausgepofelt hat es sich trotzdem.
Die Klage war durch das Land Wien eingebracht worden, nachdem die damalige türkis-blaue Bundesregierung das Rauchverbot gekippt hatte. Als Hauptargumente für das Verbot von blau
em Dunst in Lokalen führte die Stadt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Menschenrechte der Angestellten an, da diese auch als Nichtraucher in Raucherbereichen servieren müssten.
Dem schloss sich das Höchstgericht jedoch nicht an. Gleichheit und Menschenrechte seien durch ein erlaubtes Rauchen nicht gefährdet. Zudem sieht der VfGH „den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie“als nicht überschritten an. Es sei sogar Aufgabe des Gesetzgebers, die „Freiheit der einen mit der Schutzbedürftigkeit der anderen und mit den öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen“. Heißt konkret: Getrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche sind zulässig.
In einer ersten Reaktion bedauerte Wiens Umweltstadträtin Ulli Sima (SPÖ) die Entscheidung. Lange währt die Raucher-Freude aber nicht, denn im Juli wollen VP, SP, Neos sowie die Liste Jetzt trotz des Urteils im Nationalrat das generelle Rauchverbot beschließen. In Kraft treten soll es dann am 1. November