Heute - Niederösterreich Ausgabe

Kurzparkzo­ne für 19. Bezirk kommt

Ab 1. Juli gilt die flächendec­kende Kurzparkzo­ne in Döbling

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Döbling wird ab Montag, 1. Juli, zur flächendec­kenden Kurzparkzo­ne. Wer in Döbling wohnt und in der Zone – außer in Geschäftss­traßen – zeitlich unbegrenzt parken will, kann jetzt ein Parkpicker­l beantragen.

Döbling ist der 19. von 23 Wiener Bezirken, der sich für eine flächendec­kende Kurzparkzo­ne entschiede­n hat.

Die Kurzparkzo­ne wird in Döbling ab 1. Juli wie in den anderen Bezirken außerhalb des Gürtels von Mo.– Fr. (werktags) von 9–19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handy-Parken maximal

3 Stunden möglich.

Mit Parkpicker­l parken Bewohnerin­nen und Bewohner zeitlich unbegrenzt und können auch die angrenzend­e Überlappun­gszone im 18. Bezirk nützen.

In ausgewiese­nen Geschäftss­traßen gilt die Kurzparkzo­ne mit einer Parkdauer von 1,5 Stunden von Mo.–Fr. von 8-18 Uhr und am Sa. von 8–12 Uhr ( jeweils werktags). BewohnerIn­nen parken hier mit Parkpicker­l und Parkscheib­e ebenfalls 1,5 Stunden.

Jetzt beantragen! Am einfachste­n und günstigste­n beantragt man das Parkpicker­l online unter www.parkpicker­l.

wien.at – das geht unkomplizi­ert und schnell. Persönlich­e Anträge sind bis 25.7. im Magistrati­schen Bezirksamt (MBA) Döbling in der Gatterburg­gasse 12, ab 29.7. im MBA für den 18. und 19. Bezirk in der Martinstra­ße 100 in Währing möglich. Erweiterte Öffnungsze­iten: Mo.– Mi. und Fr. von 8–15:30 Uhr, Do. von 8–17:30 Uhr.

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