Heute - Niederösterreich Ausgabe
Kurzparkzone für 19. Bezirk kommt
Ab 1. Juli gilt die flächendeckende Kurzparkzone in Döbling
Döbling wird ab Montag, 1. Juli, zur flächendeckenden Kurzparkzone. Wer in Döbling wohnt und in der Zone – außer in Geschäftsstraßen – zeitlich unbegrenzt parken will, kann jetzt ein Parkpickerl beantragen.
Döbling ist der 19. von 23 Wiener Bezirken, der sich für eine flächendeckende Kurzparkzone entschieden hat.
Die Kurzparkzone wird in Döbling ab 1. Juli wie in den anderen Bezirken außerhalb des Gürtels von Mo.– Fr. (werktags) von 9–19 Uhr gelten. Das Parken ist mit Parkschein oder Handy-Parken maximal
3 Stunden möglich.
Mit Parkpickerl parken Bewohnerinnen und Bewohner zeitlich unbegrenzt und können auch die angrenzende Überlappungszone im 18. Bezirk nützen.
In ausgewiesenen Geschäftsstraßen gilt die Kurzparkzone mit einer Parkdauer von 1,5 Stunden von Mo.–Fr. von 8-18 Uhr und am Sa. von 8–12 Uhr ( jeweils werktags). BewohnerInnen parken hier mit Parkpickerl und Parkscheibe ebenfalls 1,5 Stunden.
Jetzt beantragen! Am einfachsten und günstigsten beantragt man das Parkpickerl online unter www.parkpickerl.
wien.at – das geht unkompliziert und schnell. Persönliche Anträge sind bis 25.7. im Magistratischen Bezirksamt (MBA) Döbling in der Gatterburggasse 12, ab 29.7. im MBA für den 18. und 19. Bezirk in der Martinstraße 100 in Währing möglich. Erweiterte Öffnungszeiten: Mo.– Mi. und Fr. von 8–15:30 Uhr, Do. von 8–17:30 Uhr.