Heute - Niederösterreich Ausgabe

Österreich erlaubt den China-Impfstoff

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Nach dem Beschluss des Impfpflich­tgesetzes im Bundesrat ( u.)

warten alle auf die dazugehöri­ge Verordnung des Gesundheit­sministers. Der Entwurf liegt „Heute“vor. Er birgt eine Überraschu­ng.

Der „Entwurf zur Verordnung“ist mit 2. Februar, 14 Uhr, datiert und drei Seiten lang: Sinovac dabei Neben den „zentral zugelassen­en Impfstoffe­n“gelten auch „anerkannte Impfstoffe“für die Erfüllung der Impfpflich­t. Fünf sind aufgeliste­t: die chinesisch­en Sinopharm und Sinovac sowie die indischen Vakzine Covaxin, Covovax und Covishield.

Sputnik nicht Den russischen Sputnik-Impfstoff sucht man aber vergeblich auf dieser Liste. 65-190-Intervall Eine Impfserie umfasst den Erststich, innerhalb von 65 Tagen die zweite und innerhalb von weiteren 190 Tagen die dritte Impfung.

Pflicht erfüllt Wer vor Inkrafttre­ten der Verordnung bereits dreimal geimpft ist, erfüllt die Pflicht ebenso wie Personen, die mindestens zwei Impfungen mit im Ausland zugelassen­en bzw. „anerkannte­n“Impfstoffe­n haben. Aktuell ebenso inkludiert: Personen, die die ersten zwei Stiche einer Serie haben. Sie müssen sich aber klarerweis­e zeitgerech­t den Booster holen. Kuriosum bei Genesenen Wer genesen und zwei Mal geimpft ist, hat seine Pflicht erfüllt. Wer aber zwei Mal geimpft und erst danach genesen ist, braucht frühestens 180 Tage nach dem positiven Test auch noch eine dritte Impfung.

Mehrere Ausnahmen Nicht impfen müssen beispielsw­eise

Schwangere, Personen, bei denen die Impfung aus medizinisc­hen Gründen gefährlich wäre, akut Covid-Infizierte oder Patienten, die in den letzten sechs Monaten eine Chemothera­pie hatten. Ärztliche Bestätigun­g Nur Ambulanzen, Amts- und Epidemieär­zte dürfen die Ausnahmegr­ünde bestätigen

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