Heute - Niederösterreich Ausgabe
Österreich erlaubt den China-Impfstoff
Nach dem Beschluss des Impfpflichtgesetzes im Bundesrat ( u.)
warten alle auf die dazugehörige Verordnung des Gesundheitsministers. Der Entwurf liegt „Heute“vor. Er birgt eine Überraschung.
Der „Entwurf zur Verordnung“ist mit 2. Februar, 14 Uhr, datiert und drei Seiten lang: Sinovac dabei Neben den „zentral zugelassenen Impfstoffen“gelten auch „anerkannte Impfstoffe“für die Erfüllung der Impfpflicht. Fünf sind aufgelistet: die chinesischen Sinopharm und Sinovac sowie die indischen Vakzine Covaxin, Covovax und Covishield.
Sputnik nicht Den russischen Sputnik-Impfstoff sucht man aber vergeblich auf dieser Liste. 65-190-Intervall Eine Impfserie umfasst den Erststich, innerhalb von 65 Tagen die zweite und innerhalb von weiteren 190 Tagen die dritte Impfung.
Pflicht erfüllt Wer vor Inkrafttreten der Verordnung bereits dreimal geimpft ist, erfüllt die Pflicht ebenso wie Personen, die mindestens zwei Impfungen mit im Ausland zugelassenen bzw. „anerkannten“Impfstoffen haben. Aktuell ebenso inkludiert: Personen, die die ersten zwei Stiche einer Serie haben. Sie müssen sich aber klarerweise zeitgerecht den Booster holen. Kuriosum bei Genesenen Wer genesen und zwei Mal geimpft ist, hat seine Pflicht erfüllt. Wer aber zwei Mal geimpft und erst danach genesen ist, braucht frühestens 180 Tage nach dem positiven Test auch noch eine dritte Impfung.
Mehrere Ausnahmen Nicht impfen müssen beispielsweise
Schwangere, Personen, bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen gefährlich wäre, akut Covid-Infizierte oder Patienten, die in den letzten sechs Monaten eine Chemotherapie hatten. Ärztliche Bestätigung Nur Ambulanzen, Amts- und Epidemieärzte dürfen die Ausnahmegründe bestätigen