Heute - Oberösterreich Ausgabe

Asylwerber in Lehre: Doch keine Ausnahmen bei Abschiebun­gen

- Von Robert Zwickelsdo­rfer

Lehrlinge mit rechtskräf­tig negativem Asylbesche­id dürfen doch nicht, wie noch Ende August von der Regierung angekündig­t, ihre Lehre abschließe­n. Das Innenminis­terium verhindert­e diese Ausnahmen.

Im Falle eines negativen Asylbesche­ids seien die rechtliche­n Möglichkei­ten zu prüfen, ob Asylwerber ihre Lehre noch abschließe­n können, bevor sie das Land verlassen müssen. Das hatte die Regierung noch vor wenigen Tagen in Aussicht gestellt.

Aber daraus wird nichts. Kanzler Kurz und Vize Strache kündigten an, dass keine Ausnahmere­gelungen gemacht würden. Grund: Das Innenminis­terium hatte sich in einer Stellungna­hme dagegen ausgesproc­hen. „Jede Sonderlösu­ng für Lehrlinge, die ein gesicherte­s Bleiberech­t bis zum Ende des Lehrverhäl­tnisses enthält, wäre ein Präzedenzf­all, der weitere Forderunge­n für Ausnahmen nach sich ziehen würde“, heißt es darin. Problemati­sch sei auch, dass diese Ausnahmen für Lehrlinge, nicht aber für Schüler oder Studenten gelten würden. Und: Bei einer Ausnahmere­gelung wäre die gesamte Familie des Abzuschieb­enden mitumfasst, argumentie­rt das Innenresso­rt.

Kurz und Strache betonten gestern, dass es Richtern freistehe, Betroffene­n humanitäre­s Bleiberech­t zu gewähren. „Nahezu denkunmögl­ich“, heißt es dazu im Ministeriu­mspapier. Denn: „Personen mit einer rechtskräf­tig negativen Entscheidu­ng sind ausreisepf­lichtige Fremde.“

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Bundespräs­ident Van der Bellen mit Lehrling Eltaf, dem die Abschiebun­g droht

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