Heute - Oberösterreich Ausgabe
Asylwerber in Lehre: Doch keine Ausnahmen bei Abschiebungen
Lehrlinge mit rechtskräftig negativem Asylbescheid dürfen doch nicht, wie noch Ende August von der Regierung angekündigt, ihre Lehre abschließen. Das Innenministerium verhinderte diese Ausnahmen.
Im Falle eines negativen Asylbescheids seien die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, ob Asylwerber ihre Lehre noch abschließen können, bevor sie das Land verlassen müssen. Das hatte die Regierung noch vor wenigen Tagen in Aussicht gestellt.
Aber daraus wird nichts. Kanzler Kurz und Vize Strache kündigten an, dass keine Ausnahmeregelungen gemacht würden. Grund: Das Innenministerium hatte sich in einer Stellungnahme dagegen ausgesprochen. „Jede Sonderlösung für Lehrlinge, die ein gesichertes Bleiberecht bis zum Ende des Lehrverhältnisses enthält, wäre ein Präzedenzfall, der weitere Forderungen für Ausnahmen nach sich ziehen würde“, heißt es darin. Problematisch sei auch, dass diese Ausnahmen für Lehrlinge, nicht aber für Schüler oder Studenten gelten würden. Und: Bei einer Ausnahmeregelung wäre die gesamte Familie des Abzuschiebenden mitumfasst, argumentiert das Innenressort.
Kurz und Strache betonten gestern, dass es Richtern freistehe, Betroffenen humanitäres Bleiberecht zu gewähren. „Nahezu denkunmöglich“, heißt es dazu im Ministeriumspapier. Denn: „Personen mit einer rechtskräftig negativen Entscheidung sind ausreisepflichtige Fremde.“