Heute - Oberösterreich Ausgabe
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berraschende Wende im Kampf für rauchfreie Lokale. Gestern wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag der Wiener Landesregierung auf ein Rauchverbot zurück. Ausgepofelt hat es sich trotzdem.
Die Klage war durch das Land Wien eingebracht worden, nachdem die damalige türkis-blaue Bundesregierung das Rauchverbot gekippt hatte. Als Hauptargumente für das Verbot von blauem Dunst in Lokalen führte die Stadt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Menschenrechte der Angestellten an, da diese auch als Nichtraucher in Raucherbereichen servieren müssten.
Dem schloss sich das Höchstgericht jedoch nicht an. Gleichheit und Menschenrechte seien durch ein erlaubtes Rauchen nicht gefährdet. Zudem sieht der VfGH „den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers