Heute - Oberösterreich Ausgabe
Wirt muss Zelt für Raucher abbauen
„Wenn es so weitergeht, muss ich überhaupt zumachen“, erzählt Wirt Willi Lang am Sonntagvormittag im Gespräch mit „Heute“. In den letzten Wochen seien die Einnahmen stark zurückgegangen. Und das, obwohl er vor dem Lokal in Freistadt extra ein Raucherzelt aufgestellt hatte – wir berichteten. Lange war ja unklar, ob das Zelt in der Form erlaubt ist oder nicht. Nun flatterte Lang aber ein Brief der Bezirkshauptmannschaft
Freistadt ins Haus. Er müsse „den Betrieb des nicht genehmigten Gastraumes bzw. Zeltes“einstellen und das Zelt innerhalb von einer Woche „entfernen“, heißt es in dem Schreiben.
Wird das Zelt nicht abgebaut, droht dem 58-Jährigen eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro. Sollte im Raucherzelt geraucht werden, gilt dies als Verwaltungsübertretung und wird mit bis zu 2.000 Euro bestraft – im Wiederholungsfall mit bis zu 10.000 Euro. Lang will um keine
Genehmigung ansuchen, er will seine Raucher zumindest mit einer Markise vor Regen schützen.
Der Bescheid könnte richtungsweisend für viele andere Lokale sein. Inwieweit teilweise offene „zeltartige Konstruktionen“vom Rauchverbot erfasst sind und welche Lösungen letztlich gesetzeskonform sind, muss laut derzeitiger Judikatur nämlich im Einzelfall und anhand der örtlichen Begebenheiten beurteilt werden