Causa Landbauer: Justiz ermittelt
Im Fall um das Nazi-Liederbuch der Burschenschaft von FP-NÖ-Spitzenkandidat Landbauer ermittelt jetzt der Staatsanwalt wegen Wiederbetätigung. FP-Chef Strache ist gegen den Rücktritt Landbauers.
Die schlagende Burschenschaft „Germania zu Wiener Neustadt“wird zum Fall für die Justiz: „Wir haben ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingeleitet“, so Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Wiederbetätigung drohen 20 Jahre.
Neben zahlreichen Rücktrittsaufforderungen durch die politische Konkurrenz ist mittlerweile auch eine Petition zum Rücktritt
Landbauers gestartet worden. Innerhalb weniger Stunden unterschrieben bereits knapp 10.000 Personen. Landbauer betonte in der ZIB 2, er habe das Liederbuch in der ungeschwärzten Version „nie gekannt“.
Keinen Grund für Landbauers Rücktritt sieht dagegen FP-Chef Strache, nimmt ihn gegen die Vorwürfe in Schutz: Landbauer habe ihm versichert, dass er die Texte nicht kannte, als das Liederbuch mit dem „wirklich widerlichen Lied“erstellt wurde. Landbauer sei damals erst elf Jahre alt gewesen. Und: „Burschenschaften haben nichts mit der FPÖ zu tun.“