Morgen startet neue Wiener Mindestsicherung
Mit 1. Februar ist das neue Gesetz zur Mindestsicherung gültig – ohne Wartefrist. erklärt, was sich ab Donnerstag für die Wiener ändert – etwa mehr Arbeitsanreiz für Junge.
„Wenn Menschen stolpern, hilft man ihnen auf – und tritt nicht noch nach“, so Grünen-Sozialsprecherin Birgit Hebein. Das sei der „Unterschied zwischen RotGrün und Schwarz-Blau“. Da sich die Bundesregierung bis letzten Freitag nicht dagegen ausgesprochen hat, tritt das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMS) mit 1.2. in Kraft. Neu:
Arbeitsanreiz: Für Junge (bis 25) gibt es eine Übergangszeit von vier Monaten mit SozialarbeiterBetreuung. Dann müssen sie Ausbildung oder Job annehmen,
sonst wird die WMS gekürzt.
Beschäftigungsbonus: Wer arbeitet und zugleich Mindestsicherung bezieht, wird belohnt. Urlaubsund Weihnachtsgeld werden ausbezahlt (bisher wurden diese angerechnet). Durchgehende Erwerbstätigkeit (halbes Jahr bei unter 25-Jährigen, ein Jahr bei Älteren) wird mit einem einmaligen Bonus (828,50 €) belohnt.
Sachleistungen Neben EnergieHilfe gibt’s die Möglichkeit, etwa die Miete direkt zu überweisen. Für bestimmte Dauerleistungsbezieher gibt’s Gesundheitsunterstützung statt Sonderzahlungen.
Unterstützung von Frauen Für Paare ist eine Auszahlung auf getrennte Konten möglich.
„Wir bekämpfen nicht die Armen, sondern die Armut“, so Hebein über das mit Sozialstadträtin Frauenberger (SP) verhandelte Paket. Der volle WMS-Richtsatz liegt ab 1.2. bei 863,04 €. Im Dezember 2017 bezogen 131.415 Wiener WMS, um 4.759 weniger als ein Jahr zuvor