Neue Akten bei Gericht: „Dann kann Grasser auswandern“
Am Wochenende sind neue Unterlagen rund um den BuwogProzess an die Öffentlichkeit gelangt, die im Juli von der Staatsanwaltschaft ins Verfahren eingebracht wurden. Der starke Stoff: Dateien, die von der Polizei nach einer Hausdurchsuchung beim (mitangeklagten) Steueranwalt Gerald Toifl (48) ausgewertet wurden. Der Ermittlungsbericht umfasst 1.100 Seiten.
Bombe darunter: eine E-Mail-Korrespondenz.
Kurz nach dem Auffliegen der Buwog-Affäre saßen Karl-Heinz Grasser und sein Kumpel Walter Meischberger eine Nacht lang mit Anwalt Toifl zusammen. Vier Tage später fragte eine Steuerberate- rin beim Juristen an, ob sie Grassers Depot offenlegen dürfe.
Antwort: „Seins nicht, weil dann ist er tot“. Nachfrage: „Wie, tot?“Toifl: „Mausetot, dann kann er auswandern.“
Grassers und Toifls Verteidiger sind noch mit der Sichtung der Unterlagen beschäftigt, meinen aber schon jetzt: „Nichts Belastendes.“Bei den E-Mails sei es um Dinge gegangen, die im BuwogProzess keine Rolle spielen, konkret um ein Mandat der Familie Swarowski. Vorsorglich aber haben sie beantragt, die Akten nicht als Beweis zuzulassen. Der Prozess geht am Mittwoch weiter