Hitziger Kautions-Streit um gebrauchtes Waschbecken
Dass sie nach Rückgabe ihrer alten Wohnung für ein neun Jahre altes Waschbecken 450 Euro zahlen soll, stößt Mieterin Dajena C. (30) sauer auf. Für die Hausverwaltung gilt: Bei Schäden wird gezahlt.
Drei Jahre lang wohnte Dajena C. in der Wohnung in der AdolfCzettel-Gasse 6a (Ottakring). Probleme gab es erst, als C. die Wohnung kündigte und auf die Rückzahlung ihrer Kaution wartete. „Als die Abrechnung kam, habe ich gesehen, dass mir für Reinigung und ein neues Waschbecken insgesamt 550 Euro abgezogen wurden“, ärgert sich die Mieterin.
Die Hausverwaltung: „Das Waschbecken war beim Einzug
der Mieterin in ordentlichem Zustand, nach Frau C.’s Auszug hatte es einen Sprung, wodurch es nun bruchgefährdet ist.“Und: Wer Schäden verursacht, der müsse dafür aufkommen.
„Davon kann keine Rede sein, das sind nur minimale Absplitterungen“, so C. Laut der Mieterin koste dasselbe Waschtisch-Modell im Baumarkt nur rund 100 Euro. „Wollen die auf meine Kosten die Wohnung verbessern?“, fragt sie sich. Nein, sagt die Hausverwaltung, denn man müsse auch die Kosten für Abund Einbau mitberechnen. Vermieter müssten Gebrauchsspuren tolerieren, aber bei Schäden sei eine Einbehaltung von Teilen der Kaution in Ordnung, so Sabine Peinbauer von der Arbeiterkammer Wien. Hilfe bei Streitigkeiten finden Mieter beim AKWohnrechtstelefon: ☎01 50165-1345