Mieterhilfe: Fristen im Sommer nicht verpassen
Die Mieterhilfe Wien warnt: Wenn während Urlaubsabwesenheit wichtige Schreiben ins Haus flattern und Fristen versäumt werden, kann es am Urlaubsende zu unschönen Überraschungen kommen.
Was viele nicht wissen: Behördliche Schriftstücke (RSaund RSb-Briefe) können auch
in Abwesenheit zugestellt werden. Dies kann auch die Kündigung der Wohnung oder wichtige Schriftstücke des bzw. der Vermieters/in betreffen. Bei Abwesenheit des bzw. der Empfängers/in wird von der Post eine Benachrichtigung hinterlassen (gelber Zettel), das Schriftstück beim Postamt hinterlegt, wodurch es in den meisten Fällen als zugestellt gilt. Somit ist Vorsicht geboten. Die Mieterhilfe der Stadt Wien empfiehlt, eine wichtige Maßnahme vor einem Urlaub oder einer längeren Abwesenheit zu treffen.
Ortsabwesenheit melden, Schriftstück geht retour
Denn der einfachste Weg, um unangenehmen Überraschungen aus dem Weg zu gehen, ist, dem Postamt eine Ortsabwesenheit zu melden. Entsprechende Schriftstücke werden dann nicht hinterlegt, sondern mit dem Vermerk zurückgeschickt, dass der bzw. die Empfänger/in bis zum bekanntgegebenen Tag ortsabwesend ist. Diese Abwesenheitsmeldung bei der Post ist kostenlos und kann viel Ärger ersparen. Wer vor dem Urlaub nicht nur den Hauptwasserhahn abdreht und sicherstellt, dass Fenster und Türen gut verschlossen sind, sondern sich auch bei der Post als ortsabwesend meldet, kann entspannt in den Urlaub fahren und erholt nach Hause zurückkehren