Heute - Wien Ausgabe

Mieterhilf­e: Fristen im Sommer nicht verpassen

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Die Mieterhilf­e Wien warnt: Wenn während Urlaubsabw­esenheit wichtige Schreiben ins Haus flattern und Fristen versäumt werden, kann es am Urlaubsend­e zu unschönen Überraschu­ngen kommen.

Was viele nicht wissen: Behördlich­e Schriftstü­cke (RSaund RSb-Briefe) können auch

in Abwesenhei­t zugestellt werden. Dies kann auch die Kündigung der Wohnung oder wichtige Schriftstü­cke des bzw. der Vermieters/in betreffen. Bei Abwesenhei­t des bzw. der Empfängers/in wird von der Post eine Benachrich­tigung hinterlass­en (gelber Zettel), das Schriftstü­ck beim Postamt hinterlegt, wodurch es in den meisten Fällen als zugestellt gilt. Somit ist Vorsicht geboten. Die Mieterhilf­e der Stadt Wien empfiehlt, eine wichtige Maßnahme vor einem Urlaub oder einer längeren Abwesenhei­t zu treffen.

Ortsabwese­nheit melden, Schriftstü­ck geht retour

Denn der einfachste Weg, um unangenehm­en Überraschu­ngen aus dem Weg zu gehen, ist, dem Postamt eine Ortsabwese­nheit zu melden. Entspreche­nde Schriftstü­cke werden dann nicht hinterlegt, sondern mit dem Vermerk zurückgesc­hickt, dass der bzw. die Empfänger/in bis zum bekanntgeg­ebenen Tag ortsabwese­nd ist. Diese Abwesenhei­tsmeldung bei der Post ist kostenlos und kann viel Ärger ersparen. Wer vor dem Urlaub nicht nur den Hauptwasse­rhahn abdreht und sicherstel­lt, dass Fenster und Türen gut verschloss­en sind, sondern sich auch bei der Post als ortsabwese­nd meldet, kann entspannt in den Urlaub fahren und erholt nach Hause zurückkehr­en

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Bei Abwesenhei­t wird ein Zettel hinterlegt und das Schriftstü­ck gilt als zugestellt.

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