Die Strafakte des Mädchen-Killers
■ 2 Vorstrafen, sogar Freundin zeigte ihn an ■ Abschiebung scheiterte
Yazan A. (19) war amtsbekannt und hatte zwei Vorstrafen. Er sollte wegen weiterer Delikte vor Gericht, ein Asyl-Aberkennungsverfahren wurde 2018 aber eingestellt. Jetzt ist Manuela K. aus Wr. Neustadt tot.
Brutale Realität: Für eine Abschiebung war Yazan A. schlichtweg zu wenig kriminell: Der Syrer war im Juni 2014 mit knapp 15 Jahren nach Österreich gekommen, bekam rasch einen Aufenthaltstitel, missbrauchte immer wieder sein Gastrecht. Zwei Körperverletzungen brachten ihn in den letzten zwei Jahren zwei Mal vor Gericht, er kam mit Geldstrafen glimpflich davon.
Erst vor wenigen Monaten wurde er von Manuela K. (16) wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung angezeigt („Heute“berichtete), im Frühjahr 2019 sollte er dafür vor Gericht. Ein AsylAberkennungsverfahren
wurde eingeleitet, aber das Bundesasylamt sah sich chancenlos. Dafür meist Voraussetzung: eine schwere Straftat mit Verurteilung von 18 Monaten aufwärts, das Herkunftsland muss sicher sein. 2018 wurde das Verfahren eingestellt.
In der Folge trennte sich die 16-Jährige, kam aber nie wirklich von dem Syrer los. In der Nacht auf Sonntag war sie in der Wr. Neustädter City feiern, mit dabei: Yazan A. – am Heimweg dürfte es zum Streit gekommen sein, Yazan A. soll sie erwürgt und dann, in der Nähe ihrer Elternwohnung hastig verscharrt haben. Mutter und Bekannte fanden am Vormittag die Leiche.
Der 19-Jährige flüchtete, zwei Minuten vor Mitternacht wurde er bei seinem Vater in Wien-Favoriten festgenommen. Im Verhör gestern gestand der Syrer die Tat, sagte aber nichts zur Ausführung.
Er wurde in die Justizanstalt Wr. Neustadt eingeliefert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung