Heute - Wien Ausgabe

Staatsanwa­lt erkennt bestimmtes Alter an

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Der von Andreas Reichenbac­h (l.) verteidigt­e Yazan A. (r.) kommt vor ein Jugendgeri­cht („Heute“berichtete). Auch Staatsanwa­lt Erich Habitzl sagt: „Er dürfte laut Gutachten zwischen 17 und 21 sein. Daher müssen wir vom angegebene­n Geburtsdat­um (Anm.: 1.8.1999) ausgehen.“Der Syrer soll Manuela K. erdrosselt haben

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