Deshalb war der Verdächtige frei im Land
Die Fakten zum Fall:
Wie kam der Tatverdächtige nach Österreich? Er gibt an, in einem Lkw einer Schlepperbande eingereist zu sein.
Was passierte dann? Soner Ö. stellte am 7. Jänner einen Asylantrag in der Erstaufnahmestelle Thalham (OÖ).
Warum wurde trotz Aufenthaltsverbots ein Asylverfahren eingeleitet? Europarecht. Er gab an, in seiner Heimat drohe ihm die Todesstrafe. Die Behörde agierte gesetzeskonform.
Warum hatte der Mann Aufenthaltsverbot? Wegen vieler schwerer Straftaten (s. oben).
Ist er Doppelstaatsbürger? Nein, der 34-Jährige ist zwar in Österreich geboren, aber türkischer Staatsangehöriger.
Galt das Aufenthaltsverbot noch? Nein! Laut EU-Höchstgericht darf es nur zeitlich begrenzt verhängt werden.
Hätte man ihn in Schubhaft nehmen können? Nein, das wäre rechtswidrig gewesen, sagt das Innenministerium (BMI).
Wäre sein Asylantrag durchgegangen? Wohl nicht, so das Ministerium. Wäre er dann abgeschoben worden? Nein (Todesstrafe drohte), es wäre wohl eine Duldung ausgesprochen worden.
Erhielt der Mann bisher Geld? Nein, er beantragte am 23. Jänner Mindestsicherung, wurde für den Antrag an die Gemeinde verwiesen.
Hätte er nun Geld erhalten? Ja, Mittwoch (Tattag) waren alle Unterlagen da, ihm wurde gesagt, das Sozialgeld werde noch am selben Tag überwiesen. Nur 30 Minuten später passierte die Bluttat trotzdem