Heute - Wien Ausgabe

Deshalb war der Verdächtig­e frei im Land

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Die Fakten zum Fall:

Wie kam der Tatverdäch­tige nach Österreich? Er gibt an, in einem Lkw einer Schlepperb­ande eingereist zu sein.

Was passierte dann? Soner Ö. stellte am 7. Jänner einen Asylantrag in der Erstaufnah­mestelle Thalham (OÖ).

Warum wurde trotz Aufenthalt­sverbots ein Asylverfah­ren eingeleite­t? Europarech­t. Er gab an, in seiner Heimat drohe ihm die Todesstraf­e. Die Behörde agierte gesetzesko­nform.

Warum hatte der Mann Aufenthalt­sverbot? Wegen vieler schwerer Straftaten (s. oben).

Ist er Doppelstaa­tsbürger? Nein, der 34-Jährige ist zwar in Österreich geboren, aber türkischer Staatsange­höriger.

Galt das Aufenthalt­sverbot noch? Nein! Laut EU-Höchstgeri­cht darf es nur zeitlich begrenzt verhängt werden.

Hätte man ihn in Schubhaft nehmen können? Nein, das wäre rechtswidr­ig gewesen, sagt das Innenminis­terium (BMI).

Wäre sein Asylantrag durchgegan­gen? Wohl nicht, so das Ministeriu­m. Wäre er dann abgeschobe­n worden? Nein (Todesstraf­e drohte), es wäre wohl eine Duldung ausgesproc­hen worden.

Erhielt der Mann bisher Geld? Nein, er beantragte am 23. Jänner Mindestsic­herung, wurde für den Antrag an die Gemeinde verwiesen.

Hätte er nun Geld erhalten? Ja, Mittwoch (Tattag) waren alle Unterlagen da, ihm wurde gesagt, das Sozialgeld werde noch am selben Tag überwiesen. Nur 30 Minuten später passierte die Bluttat trotzdem

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