Heute - Wien Ausgabe

Verdopplun­g der Strafen und eine „Bannmeile“sollen Frauen schützen

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Die Regierung beschließt am Mittwoch mehr als 50 Maßnahmen und Verschärfu­ngen im Strafrecht. Darunter: eine Ausweitung des Annäherung­sverbots, um Gewaltopfe­rn besseren Schutz zu bieten.

Nach zunehmende­r Gewalt gegenüber Frauen und Kindern verschärft Türkis-Blau die Strafen bei Gewaltverb­rechen deutlich. Die Task Force unter der Leitung von Staatssekr­etärin Edtstadler (VP) hat ein Paket ausgearbei­tet. Am Mittwoch wird es im Ministerra­t beschlosse­n, ab 2020 soll das novelliert­e Strafrecht gelten.

Die wichtigste­n Punkte:

Höhere Mindeststr­afe bei Vergewalti­gung (zwei Jahre statt einem Jahr).

Keine bedingte Strafe für Vergewalti­ger. Der Verurteilt­e muss tatsächlic­h ins Gefängnis.

Stalking: Auch das Veröffentl­ichen von Fotos und Berichten über das persönlich­e Le-

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ben einer Person ohne deren Zustimmung zählt künftig dazu.

Höhere Höchststra­fen für Wiederholu­ngstäter: bei Vergewalti­gung künftig zwei bis 15 (statt ein bis zehn) Jahre.

Annäherung­sverbot soll nicht mehr begrenzt für Orte (Wohnung, Arbeit) gelten, sondern als Bannmeile überall rund ums Opfer.

Traumatisi­erung von Opfern gilt künftig als Erschwerun­gsgrund, führt zu härteren Strafen

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Karoline Edtstadler
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