Verdopplung der Strafen und eine „Bannmeile“sollen Frauen schützen
Die Regierung beschließt am Mittwoch mehr als 50 Maßnahmen und Verschärfungen im Strafrecht. Darunter: eine Ausweitung des Annäherungsverbots, um Gewaltopfern besseren Schutz zu bieten.
Nach zunehmender Gewalt gegenüber Frauen und Kindern verschärft Türkis-Blau die Strafen bei Gewaltverbrechen deutlich. Die Task Force unter der Leitung von Staatssekretärin Edtstadler (VP) hat ein Paket ausgearbeitet. Am Mittwoch wird es im Ministerrat beschlossen, ab 2020 soll das novellierte Strafrecht gelten.
Die wichtigsten Punkte:
Höhere Mindeststrafe bei Vergewaltigung (zwei Jahre statt einem Jahr).
Keine bedingte Strafe für Vergewaltiger. Der Verurteilte muss tatsächlich ins Gefängnis.
Stalking: Auch das Veröffentlichen von Fotos und Berichten über das persönliche Le-
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ben einer Person ohne deren Zustimmung zählt künftig dazu.
Höhere Höchststrafen für Wiederholungstäter: bei Vergewaltigung künftig zwei bis 15 (statt ein bis zehn) Jahre.
Annäherungsverbot soll nicht mehr begrenzt für Orte (Wohnung, Arbeit) gelten, sondern als Bannmeile überall rund ums Opfer.
Traumatisierung von Opfern gilt künftig als Erschwerungsgrund, führt zu härteren Strafen