Heute - Wien Ausgabe

„Kuckucks-Kind“: Lehrerin muss Ex-Ehemann 26.750 Euro zahlen

- Von Joachim Lielacher

Die Ehe war schon lange vorbei, da erfuhr der Mann: „Sein“Kind“ist gar nicht von ihm, sondern Resultat eines Seitenspru­ngs seiner Ex. Er klagte, forderte gesamten Unterhalt fürs Kind zurück – und gewann.

Diese Story könnte auch von Rosamunde Pilcher sein, spielt aber in Österreich und hat kein Happy End: Während ein Paar noch verheirate­t ist, bringt die Pädagogin 1989 ein Kind zur Welt. Die Ehe scheitert 1993, bis zur Volljährig­keit 2007 zahlt der „Vater“Unterhalt.

Erst vor gut zwei Jahren erfährt er dann die Wahrheit: Bei einer Fortbildun­g im Herbst 1988 hatte die Lehrerin im angesäusel­ten Zustand außer-

ehelichen Sex gehabt und war schwanger geworden. Nachdem die Nicht-Vaterschaf­t des Mannes gerichtlic­h festgestel­lt war, forderte er 26.750 Euro plus Zinsen (Anm.: Unterhalt von 1993 bis 2007) zurück, ein langer Gerichtsst­reit entzündet sich. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, die Frau beteuerte, stets geglaubt zu haben, es sei ein eheliches Kind.

Nachdem alle Instanzen durchlaufe­n waren, landete der Fall jetzt beim Obersten Gerichtsho­f und der entscheid: Die Frau muss die Summe dem Scheinvate­r zurückzahl­en.

Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber erklärt: „Wer fremdgeht, die Treue zum Ehepartner bricht, kann schadeners­atzpflicht­ig werden. Selbst dann, wenn das Verhalten nicht arglistig sein sollte. Denkbar ist das für ,falsch‘ bezahlten Unterhalt oder Detektivko­sten.“ Eine Woche ist das GiraffenBa­by im Zoo Schmiding (OÖ) alt – und schon 1,70 Meter groß. Das Jungtier ist putzmunter, immer hungrig und freut sich über Besucher

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Anwalt G. Forsthuber (r.) erklärt den Fall.

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