„Kuckucks-Kind“: Lehrerin muss Ex-Ehemann 26.750 Euro zahlen
Die Ehe war schon lange vorbei, da erfuhr der Mann: „Sein“Kind“ist gar nicht von ihm, sondern Resultat eines Seitensprungs seiner Ex. Er klagte, forderte gesamten Unterhalt fürs Kind zurück – und gewann.
Diese Story könnte auch von Rosamunde Pilcher sein, spielt aber in Österreich und hat kein Happy End: Während ein Paar noch verheiratet ist, bringt die Pädagogin 1989 ein Kind zur Welt. Die Ehe scheitert 1993, bis zur Volljährigkeit 2007 zahlt der „Vater“Unterhalt.
Erst vor gut zwei Jahren erfährt er dann die Wahrheit: Bei einer Fortbildung im Herbst 1988 hatte die Lehrerin im angesäuselten Zustand außer-
ehelichen Sex gehabt und war schwanger geworden. Nachdem die Nicht-Vaterschaft des Mannes gerichtlich festgestellt war, forderte er 26.750 Euro plus Zinsen (Anm.: Unterhalt von 1993 bis 2007) zurück, ein langer Gerichtsstreit entzündet sich. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, die Frau beteuerte, stets geglaubt zu haben, es sei ein eheliches Kind.
Nachdem alle Instanzen durchlaufen waren, landete der Fall jetzt beim Obersten Gerichtshof und der entscheid: Die Frau muss die Summe dem Scheinvater zurückzahlen.
Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber erklärt: „Wer fremdgeht, die Treue zum Ehepartner bricht, kann schadenersatzpflichtig werden. Selbst dann, wenn das Verhalten nicht arglistig sein sollte. Denkbar ist das für ,falsch‘ bezahlten Unterhalt oder Detektivkosten.“ Eine Woche ist das GiraffenBaby im Zoo Schmiding (OÖ) alt – und schon 1,70 Meter groß. Das Jungtier ist putzmunter, immer hungrig und freut sich über Besucher