Geheimklauseln in den Mietverträgen von Asylunterkünften
Österreich muss bis Ende 2029 für das Asylquartier in Steinhaus am Semmering monatlich 45.000 € Miete zahlen. Das steht aber seit Jahresbeginn leer („Heute“ berichtete). Grund: ein Kündigungsverzicht. Das ist nicht der einzig bedenkliche Vertragsinhalt, der während der Flüchtlingskrise unterschrieben wurde.
Unbefristete Verträge Neben Steinhaus laufen die Verträge in elf weiteren Bundesquartieren auf unbestimmte Zeit. Davon ebenfalls mit Jahresende geschlossen: Gallspach (8.500 € Miete).
Unterschiedliche Befristungen Bei vier Unterkünften gibt es befristete Verträge zwischen 30. Juni 2019 und 23. November 2020. Kündigungsverzicht Steinhaus ist nicht das einzige Quartier, bei dem das Innenressort einen Kündigungsverzicht unterschrieben hat. Auch in Gallspach (31. August 2019), Steyregg (30. September 2020), Finkenstein (31. August 2023) und Korneuburg (31. August 2025) existiert diese Klausel. Vorzeitiger Ausstieg Bisher wurde kein Vertrag vorzeitig aufgelöst. Geheimklauseln Laut Innenminister Kickl können aus vertraglichen Gründen bei der Betreuungsstelle Althofen weder Angaben zur Laufzeit, noch zum Vertragspartner und den Kosten gemacht werden, bei Salzburg auch nicht zu einem allfälligen Kündigungsverzicht. Strache-Kritik „Völlig unverständlich, dass eine ExMinisterin (Mikl-Leitner, Anm.) diese Verträge zugelassen hat. Das darf nicht passieren.“