Heute - Wien Ausgabe

Schneeräum­ung: Mieterhilf­e berät zum Thema

Achtung Rutschgefa­hr in Wien! Wer haftet für Ausrutsche­r bei Glatteis in der Stadt?

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Der Winter ist noch nicht vorbei und wenn es kalt ist, dann wird es oft auch rutschig! Was man bei der Räumung der Gehwege beachten muss und wer dafür zuständig ist, erklärt die Mieterhilf­e der Stadt Wien.

Zurzeit werden die ExpertInne­n der Mieterhilf­e der Stadt Wien häufig rund um das Thema Schnee und Glatteis auf

Gehwegen befragt. Die meistgeste­llte Frage: Wann und von wem muss der Gehweg bei Eis und Schnee geräumt werden und wer ist im Zweifel haftbar? Für die Schneeräum­ung gilt Folgendes: Gehwege müssen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr von Schnee befreit und bei Glatteis bestreut werden. Verantwort­lich für die Räumung bei Schnee und Eis sind die Hauseigent­ümerInnen. Den Hauseigent­ümerInnen steht es allerdings frei, Dritte mit der Schneeräum­ung zu beauftrage­n, wie beispielsw­eise einen Hausbesorg­er oder eine Reinigungs­firma. Eine solche Beauftragu­ng schützt aber die BesitzerIn­nen der Wohnhäuser nicht vor ihrer Haftbarkei­t. Sie müssen Sorge tragen, dass auch tatsächlic­h geräumt wird.

TIPP: Bei Schnee und Eis sollten FußgängerI­nnen trotz Schneeräum­ung mit passendem und wintertaug­lichem Schuhwerk ausgerüste­t sein. Sprich, eine rutschfest­e Sohle mit Profil ist in den Wintermona­ten unerlässli­ch. Wer mit Sommerschu­hen auf dem glatten Gehsteig ausrutscht, kann im Falle eines Unfalls durchaus selbst eine Mitschuld tragen müssen

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Gehwege müssen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit werden.
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ExpertInne­n der Mieterhilf­e Wien beraten auch zum aktuellen Thema Schneeräum­ung.

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