Schneeräumung: Mieterhilfe berät zum Thema
Achtung Rutschgefahr in Wien! Wer haftet für Ausrutscher bei Glatteis in der Stadt?
Der Winter ist noch nicht vorbei und wenn es kalt ist, dann wird es oft auch rutschig! Was man bei der Räumung der Gehwege beachten muss und wer dafür zuständig ist, erklärt die Mieterhilfe der Stadt Wien.
Zurzeit werden die ExpertInnen der Mieterhilfe der Stadt Wien häufig rund um das Thema Schnee und Glatteis auf
Gehwegen befragt. Die meistgestellte Frage: Wann und von wem muss der Gehweg bei Eis und Schnee geräumt werden und wer ist im Zweifel haftbar? Für die Schneeräumung gilt Folgendes: Gehwege müssen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr von Schnee befreit und bei Glatteis bestreut werden. Verantwortlich für die Räumung bei Schnee und Eis sind die HauseigentümerInnen. Den HauseigentümerInnen steht es allerdings frei, Dritte mit der Schneeräumung zu beauftragen, wie beispielsweise einen Hausbesorger oder eine Reinigungsfirma. Eine solche Beauftragung schützt aber die BesitzerInnen der Wohnhäuser nicht vor ihrer Haftbarkeit. Sie müssen Sorge tragen, dass auch tatsächlich geräumt wird.
TIPP: Bei Schnee und Eis sollten FußgängerInnen trotz Schneeräumung mit passendem und wintertauglichem Schuhwerk ausgerüstet sein. Sprich, eine rutschfeste Sohle mit Profil ist in den Wintermonaten unerlässlich. Wer mit Sommerschuhen auf dem glatten Gehsteig ausrutscht, kann im Falle eines Unfalls durchaus selbst eine Mitschuld tragen müssen