Heute - Wien Ausgabe

Grasser-Prozess: Stunde der Wahrheit?

Angeklagte dürfen lügen, Zeugen nicht – Spannung vor Aussagen

- Von Wolfgang Höllrigl Gewinncode auf eingeben.

Karl-Heinz Grasser beim Sicherheit­s-Check erstmals mit Hosengürte­l in der Hand. Der Mitangekla­gte Peter Hochegger mit neuer Kurzhaarfr­isur im Alcatraz-Schnitt. Anwalt Michael Dohr als Mode-Gladiator in Moschino: Gestern hat Österreich­s größter Korruption­sprozess wieder Fahrt aufgenomme­n.

Und am 75. Verhandlun­gstag begann Richterin Marion Hohenecker mit Zeugeneinv­ernahmen (bis Mai angeblich 160).

Angeklagte dürfen lügen. Zeugen indes stehen unter Wahrheitsp­flicht. Falsche Angaben werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Spannend somit jede Belastung und Entlastung. Wie zum Warm-up wurden gestern zwei ehemalige Kabinettsm­itarbeiter Grassers einvernomm­en. Die Anklage erhellten beide nicht. Spätestens am 6. März aber sprühen wohl die Funken. Denn da sagt ein einstmals enger Vertrauter Grassers aus, der zu wissen glaubt: „Der Buwog-Deal war ein abgekartet­es Spiel!“

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KHG mit Anwalt Wess: Zeugen-Marathon
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Mode-Gladiator Dohr

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