Grasser-Prozess: Stunde der Wahrheit?
Angeklagte dürfen lügen, Zeugen nicht – Spannung vor Aussagen
Karl-Heinz Grasser beim Sicherheits-Check erstmals mit Hosengürtel in der Hand. Der Mitangeklagte Peter Hochegger mit neuer Kurzhaarfrisur im Alcatraz-Schnitt. Anwalt Michael Dohr als Mode-Gladiator in Moschino: Gestern hat Österreichs größter Korruptionsprozess wieder Fahrt aufgenommen.
Und am 75. Verhandlungstag begann Richterin Marion Hohenecker mit Zeugeneinvernahmen (bis Mai angeblich 160).
Angeklagte dürfen lügen. Zeugen indes stehen unter Wahrheitspflicht. Falsche Angaben werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Spannend somit jede Belastung und Entlastung. Wie zum Warm-up wurden gestern zwei ehemalige Kabinettsmitarbeiter Grassers einvernommen. Die Anklage erhellten beide nicht. Spätestens am 6. März aber sprühen wohl die Funken. Denn da sagt ein einstmals enger Vertrauter Grassers aus, der zu wissen glaubt: „Der Buwog-Deal war ein abgekartetes Spiel!“