Neue Regeln für Hunde in Kraft
Jetzt gilt das neue Tierhaltegesetz! Ab sofort dürfen Listenhunde nur mit Beißkorb und Leine draußen unterwegs sein, für Hundehalter gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Neu ist die verpflichtende Wiederholung des Hundeführscheins sowie ein Sachkundenachweis für Nicht-Listenhunde