Po-Grapscher kommt ohne Strafe davon
Frau brach ihm zu Silvester Nasenbein ■ Beide Verfahren eingestellt
Eine Schweizer Touristin (21) holte am 31. Dezember am Silvesterpfad reflexartig aus und schlug einem Afghanen (20) ins Gesicht. Der Mann hatte den Po der Frau begrapscht. Er erlitt einen Nasenbeinbruch, für die wehrhafte Dame setzte es eine Anzeige wegen Körperverletzung. Über drei Monate später stellte die Justiz das Verfahren nun ein. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Frau vor dem Schlag am Po berührt wurde. „Daher wurde ihr gerechtfertigte Notwehr zugebilligt, der Faustschlag war legitim“, erklärt Staatsanwältin Judith Ziska.
Ebenfalls straffrei geht allerdings auch der „Silvestergrapscher“aus. Man habe nicht zweifelsfrei feststellen können, dass er sich der sexuellen Belästigung schuldig gemacht habe