Heute - Wien Ausgabe

Attacke mit Gartenkral­le, doch Student bleibt frei!

- Von Joachim Lielacher

Wie ein Musterknab­e stand ein 20-Jähriger gestern im dunklen Anzug in St. Pölten vor Gericht. Fünf Monate davor, am Tag der Arbeit, hatte er für einen Ausnahmezu­stand mit kreisenden Hubschraub­ern und Cobra-einsatz im beschaulic­hen Maria Anzbach gesorgt.

Am 1. Mai war der 20-Jährige aufgewacht, weil er sich verfolgt fühlte. Es folgte ein Amoklauf: Zuerst rammte er mit dem Auto einen Radfahrer und ließ ihn verletzt liegen. Dann lief der Mann mit einer Gartenkral­le durch die Ortschaft, sprang schließlic­h über einen Zaun und verletzte Hausbesitz­er Johann F. (71) und dessen Frau (72). Schließlic­h griff er noch eine Frau (71) mit Hund an, ehe er festgenomm­en wurde.

Der 20-Jährige (Anwalt Ernst Schillhamm­er), der Kokain, Crystal Meth und Cannabis konsumiert­e, hatte laut Gutachten nur zum Tatzeitpun­kt eine Drogenpsyc­hose. Er wurde nun bedingt eingewiese­n. Sprich: Er bleibt mit Auflagen frei, solange er nichts anstellt …

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Gestriegel­t beim Prozess: der 20-Jährige
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Mit dieser Kralle wurde Johann F. am Kopf getroffen.
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