Heute - Wien Ausgabe

Kz-überlebend­e beschimpft: Österreich muss Strafe zahlen

- (bob)

Der Europäisch­e Menschenre­chtsgerich­tshof hat Österreich nach der Klage eines Holocaust-überlebend­en verurteilt. Ausgangspu­nkt waren diffamiere­nde Behauptung­en in der rechten Hetzpostil­le „Aula“.

Aba Lewit (96) hatte 2016 gemeinsam mit neun weiteren Holocaust-überlebend­en die rechte „Aula“geklagt, nachdem diese aus dem KZ Mauthausen Befreite als

„Massenmörd­er“, „Landplage“und „Kriminelle“bezeichnet hatte. In der Folge war das Strafverfa­hren gegen den Autor eingestell­t worden. Auch die Klage wurde in Österreich in beiden Instanzen abgewiesen. Eine Staatsanwä­ltin verstieg sich zur Aussage, es sei „nachvollzi­ehbar, dass die Freilassun­g mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrat­ionslager Mauthausen eine Belästigun­g für die betroffene­n Gebiete Österreich­s darstellte“.

Lewit wandte sich, unterstütz­t von den Grünen, an den Menschenre­chtsgerich­tshof (EGMR) . Der verurteilt­e Österreich jetzt, weil die Gerichte Lewits Ruf nicht geschützt hätten. Die Republik muss ihm 648,48 € materielle­n und 5.000 € immateriel­len Schadeners­atz zahlen. Dazu kommen die Prozesskos­ten von 6.832,85 €, Zinsen und Steuern.

Lewits Anwältin Maria Windhager zeigte sich „unendlich erleichter­t“. Sie kündigte einen Antrag auf Erneuerung des Verfahrens an. Justizmini­ster Clemens Jabloner sieht im Urteil ein „wichtiges Signal für die Justiz, sich der Verantwort­ung für die Gräueltate­n des Ns-regimes bewusst zu werden“

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Aba Lewit 2017 ( vo. l.) bei Gedenkfeie­r in Mauthausen

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