Kz-überlebende beschimpft: Österreich muss Strafe zahlen
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Österreich nach der Klage eines Holocaust-überlebenden verurteilt. Ausgangspunkt waren diffamierende Behauptungen in der rechten Hetzpostille „Aula“.
Aba Lewit (96) hatte 2016 gemeinsam mit neun weiteren Holocaust-überlebenden die rechte „Aula“geklagt, nachdem diese aus dem KZ Mauthausen Befreite als
„Massenmörder“, „Landplage“und „Kriminelle“bezeichnet hatte. In der Folge war das Strafverfahren gegen den Autor eingestellt worden. Auch die Klage wurde in Österreich in beiden Instanzen abgewiesen. Eine Staatsanwältin verstieg sich zur Aussage, es sei „nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer Tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte“.
Lewit wandte sich, unterstützt von den Grünen, an den Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) . Der verurteilte Österreich jetzt, weil die Gerichte Lewits Ruf nicht geschützt hätten. Die Republik muss ihm 648,48 € materiellen und 5.000 € immateriellen Schadenersatz zahlen. Dazu kommen die Prozesskosten von 6.832,85 €, Zinsen und Steuern.
Lewits Anwältin Maria Windhager zeigte sich „unendlich erleichtert“. Sie kündigte einen Antrag auf Erneuerung des Verfahrens an. Justizminister Clemens Jabloner sieht im Urteil ein „wichtiges Signal für die Justiz, sich der Verantwortung für die Gräueltaten des Ns-regimes bewusst zu werden“