VW muss für Dieselskandal bluten
Volkswagen muss den Opfern der Abgasaffäre ohne Wenn und Aber Schadenersatz zahlen. Dieses auch für Österreich wegweisende Urteil verkündete am Montag das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe.
Fast fünf Jahre lang mussten sich Besitzer von Vw-autos mit Schummelmotor damit abfinden – oder mit ungewissem Ausgang einzeln klagen. Jetzt stellt der deutsche
Bundesgerichtshof ein für allemal klar: VW muss Kunden, die ihren Wagen wegen der Trickserei retournieren wollen, Kaufpreis samt Zinsen zurückerstatten. Einzig für gefahrene Kilometer darf eine Gebühr abgezogen werden.
Schadenersatz steht damit aber auch jenen zu, die ihr Auto behalten wollen. Wie sich der berechnet, ist offen, weil ein höchstrichterliches Urteil dazu noch fehlt.
Laut siegreichem Anwalt Claus Goldenstein hat das jetzige Urteil auf österreichische Kunden jedenfalls weitreichende Auswirkungen. Bei Klagen in Deutschland gelten nämlich auch für sie die gerichtlich fixierten Spielregeln. Heißt: „Die Klagen werden entsprechend schnell von Erfolg gekrönt sein.“
Wo Österreicher sogar bessergestellt sind: Wegen der von den Richtern festgestellten „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“verlängert sich für sie die Verjährungsfrist von drei auf 30 Jahre.
Wer risikofrei klagen will: In Österreich bietet etwa Peter Kolbas Verbraucherschutzverein gegen eine Erfolgsbeteiligung Hilfe an. Entsprechend bewährte Anlaufstelle in Deutschland ist die Kanzlei Goldenstein & Partner