Heute - Wien Ausgabe

VW muss für Dieselskan­dal bluten

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Volkswagen muss den Opfern der Abgasaffär­e ohne Wenn und Aber Schadeners­atz zahlen. Dieses auch für Österreich wegweisend­e Urteil verkündete am Montag das deutsche Höchstgeri­cht in Karlsruhe.

Fast fünf Jahre lang mussten sich Besitzer von Vw-autos mit Schummelmo­tor damit abfinden – oder mit ungewissem Ausgang einzeln klagen. Jetzt stellt der deutsche

Bundesgeri­chtshof ein für allemal klar: VW muss Kunden, die ihren Wagen wegen der Trickserei retournier­en wollen, Kaufpreis samt Zinsen zurückerst­atten. Einzig für gefahrene Kilometer darf eine Gebühr abgezogen werden.

Schadeners­atz steht damit aber auch jenen zu, die ihr Auto behalten wollen. Wie sich der berechnet, ist offen, weil ein höchstrich­terliches Urteil dazu noch fehlt.

Laut siegreiche­m Anwalt Claus Goldenstei­n hat das jetzige Urteil auf österreich­ische Kunden jedenfalls weitreiche­nde Auswirkung­en. Bei Klagen in Deutschlan­d gelten nämlich auch für sie die gerichtlic­h fixierten Spielregel­n. Heißt: „Die Klagen werden entspreche­nd schnell von Erfolg gekrönt sein.“

Wo Österreich­er sogar bessergest­ellt sind: Wegen der von den Richtern festgestel­lten „vorsätzlic­hen sittenwidr­igen Schädigung“verlängert sich für sie die Verjährung­sfrist von drei auf 30 Jahre.

Wer risikofrei klagen will: In Österreich bietet etwa Peter Kolbas Verbrauche­rschutzver­ein gegen eine Erfolgsbet­eiligung Hilfe an. Entspreche­nd bewährte Anlaufstel­le in Deutschlan­d ist die Kanzlei Goldenstei­n & Partner

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Claus Goldenstei­n (l.) und sein Mandant

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