Heute - Wien Ausgabe

Maske im Unterricht: Schülerin klagt

- Von Robert Zwickelsdo­rfer

Die Maskenpfli­cht für Schüler ab der Unterstufe wird ein Fall für die Gerichte. Eine 15-jährige Gymnasiast­in aus der Steiermark klagt die Republik. Ihre Anwältin sieht das „Wohl des Kindes“verletzt.

Der Gesetzgebe­r habe es unterlasse­n, „eine ausreichen­de Evidenz für den Zwang zum Tragen eines Mund-nasenschut­zes (MNS) vorzulegen und gleichzeit­ig in keiner Weise die Unbedenkli­chkeit des stundenlan­gen

Tragen eines MNS argumentie­ren können“. So begründet die Schladming­er Anwältin Michaela Hämmerle die Klage. Mit dieser verlangt die 15-jährige Gymnasiast­in von der Republik die Feststellu­ng, dass sie keine Maske tragen muss oder der Bund die Haftung für sämtliche allfällig auftretend­en Folgeschäd­en übernimmt.

Anwältin Hämmerle ist eine der führenden Proponenti­nnen der „Initiative für eine evidenzbas­ierte Corona-informatio­n“(ICI), einer Gruppe radikaler Gegner der Corona-maßnahmen der Bundesregi­erung. Sie ortet durch die Maskenpfli­cht im Unterricht unter anderem eine „Verletzung von Rechtsgüte­rn wie Leben und Gesundheit“. Zudem könnten durch dauerhafte­s Tragen des MNS physische und psychische Beeinträch­tigungen nicht ausgeschlo­ssen werden.

Zur Untermauer­ung der Klage stützt sich die Anwältin auch auf eine dänische Studie. Laut dieser habe das Tragen der Maske keinen signifikan­ten Einfluss auf das Risiko einer Infektion.

Die ICI unterstütz­t die Musterklag­e der Schülerin. Sollte dieses Verfahren erfolgreic­h sein, sind in der Folge große Sammelverf­ahren geplant.

Bereits zuletzt hatte wie berichtet ein Schreiben für Aufregung gesorgt, in dem Eltern Lehrern wegen der Maske im Unterricht mit Klagen gedroht hatten

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Vergangene Woche hatten Eltern Lehrern Klagen wegen der Maskenpfli­cht angedroht.

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