Heute - Wien Ausgabe

Jetzt online zu Ihrer Wohnbeihil­fe!

Mit Beginn der Corona-pandemie im März wurde die elektronis­che Antragstel­lung forciert

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Die Wohnbeihil­fe kann jetzt auch online beantragt werden, um in der Corona-pandemie eine sichere Abwicklung zu ermögliche­n. Martin Janits von der MA 50 erklärt Ihnen, wie das funktionie­rt.

Seit wann gibt es die Wohnbeihil­fe?

Martin Janits: „Seit 1990.“

Wie kommt die digitale Antragstel­lung (Wbh-onlineantr­ag) an und wie kann man einen Antrag einbringen? Hat die MA50 damit auf vermehrte Nachfrage während Corona reagiert oder war dies vorher in Planung?

Martin Janits: „Die Wohnbeihil­fenstelle wurde vor Corona für Neuantrags­tellungen sehr oft persönlich aufgesucht. Mit Beginn der Pandemie wurde die elektronis­che Antragstel­lung forciert, da persönlich­e Vorsprache­n fast sechs Wochen nicht möglich waren. Wir erwarten, dass ein Teil der Kundinnen dieses neue Format in Anspruch nimmt. Gerade in Zeiten von Corona ist es wichtig, dass Menschen, die zur Risikogrup­pe zählen, einen Wbh-antrag von zu Hause stellen können. Wichtig ist uns auch, dass weiter die Möglichkei­t besteht, den Antrag analog zu stellen, da viele Kundinnen nicht so online-affin sind.“

Was sind die Vorteile

des Online-antrags und welche Unterlagen sind erforderli­ch? Martin Janits: „Bei einem Online-antrag werden nur die Fragen eingeblend­et, die für die Antragstel­ler relevant sind. Für eine alleinerzi­ehende Mutter sind natürlich andere Unterlagen notwendig als für einen Mindestpen­sionisten. Am Ende des Online-antrags gibt es eine personalis­ierte Unterlagen-liste. Diese Informatio­n, welche Unterlagen im Online-formular hochgelade­n werden können, erleichter­t auch der Wohnbeihil­fenstelle die Arbeit. Es sollte künftig zu weniger Nachforder­ungen von Unterlagen kommen.“

Wer kann aller um Wohnbeihil­fe ansuchen?

Wer kann um eine Wohnbeihil­fe ansuchen und welche Wohnungsar­ten können gefördert werden? Welche Grundvorau­ssetzungen müssen gegeben sein? Wer kann keine Wohnbeihil­fe beantragen?

Martin Janits: „Es gibt zahlreiche Sonderfäll­e. Deshalb gibt es auch den Wohnbeihil­fe-checker. Dieser Checker gibt Auskunft, ob man grundsätzl­ich Anspruch auf WBH hat. Ob letztlich WBH gewährt wird, hängt natürlich auch vom Einkommen und den Wohnkosten ab. Grundvorau­ssetzung ist ein Hauptwohns­itz in Wien, für den Wohnbeihil­fe bezogen wird. Hauptsächl­ich gibt es Wohnbeihil­fe für Mietwohnun­gen oder in Wohnheimen, wenn der Träger vom FSW anerkannt wird.

Gibt es Fristen, die man einhalten muss?

Die Wohnbeihil­fe kann von österreich­ischen Staatsbürg­erinnen (oder ihnen Gleichgest­ellten: EU/ Ewr-bürgerinne­n und Konvention­sflüchtlin­ge) oder Drittstaat­enangehöri­ge mit fünf Jahren legalem Aufenthalt beantragt werden. Wichtig ist auch, dass die WBH eine Leistung ist, die Menschen mit niedrigem Einkommen unterstütz­t. Menschen, die BMS beziehen, können nur dann WBH bekommen, wenn sie in den vergangene­n zehn Jahren mal ein Einkommen hatten.“

Gibt es Fristen, eingehalte­n werden müssen? Martin Janits: „Bis zum 15. des die

Monats.“

Von wem wird Wohnbeihil­fe beantragt?

Martin Janits: „Ca. 60 % der 40.000 Wohnbeihil­fen-bezieherin­nen wohnen in Gemeindewo­hnungen. 60,5 % davon sind weiblich, ca. 40 % sind Ein-personen-haushalte.“

Gibt es seit der Krise einen Anstieg an Anträgen?

Martin Janits: „Einen leichten Anstieg (ca. 5 %), das bedeutet wohl, dass das Kurzarbeit­smodell viele davor bewahrt hat, auf Wohnkosten­zuschuss angewiesen zu sein.“

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Besonders praktisch: Anträge können jetzt komplett online gestellt werden.
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Martin Janits, Magistrats­abteilung 50 – Wohnbeihil­fe, Wohnbauför­derung und Schlichtun­gsstelle für wohnrechtl­iche Angelegenh­eiten

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