Alle Skihütten dürfen Punsch ausschenken
Take-away zu Weihnachten bleibt erlaubt Wie jetzt getrickst werden kann
Ab 24. Dezember dürfen Lifte und Seilbahnen wieder öffnen. Dem Punsch-vergnügen auf Skihütten steht dann nichts mehr im Weg. Möglich macht’s ein Schlupfloch in der Weihnachtsverordnung.
Die neue Verordnung, seit heute in Kraft, hat grobe Auswirkungen auf die Skisaison: Skilifte können aufsperren. „Geschlossene und abdeckbare Fahrbetriebsmittel“(Gondeln, geschlossene Sessellifte) dürfen aber nur zu 50 Prozent ausgelastet werden. Am Schlepper läuft also alles wie immer. Take-away geht Skihütten dürfen wie alle Lokale von 6 bis 19 Uhr Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Diese müssen mindestens 50 Meter entfernt von der Hütte konsumiert werden. Alkohol erlaubt Geht es nach der Regierung, gibt es heuer kein
Après-ski. Alkohol darf auf Hütten aber „abgefüllt in handelsüblich verschlossenen Gefäßen“trotzdem verkauft werden. So sind Bierflaschen erlaubt.
Kreativer Punsch Der Ausschank von offenem Alkoholpunsch ist verboten. Schlupfloch: Die Hütte verkauft alkoholfreien Kinderpunsch und dazu etwa ein kleines Fläschchen
Jägermeister. Was das bedeutet, konnte man zuletzt in der Wiener Innenstadt beobachten.
Hotels Bleiben zu. Auch die Vermietung einer Privatunterkunft, ob gewerblich oder nicht, gilt als Beherbergung und ist untersagt.
Auch Almhütten tabu Selbst entlegene Almhütten dürfen nicht vermietet oder Gästen unentgeltlich überlassen werden.
Kontrollen Stichprobenartige Kontrollen sind geplant. Betrieben drohen bei Verstößen Strafen bis zu 30.000 Euro