Heute - Wien Ausgabe

Alle Skihütten dürfen Punsch ausschenke­n

Take-away zu Weihnachte­n bleibt erlaubt Wie jetzt getrickst werden kann

- (bob)

Ab 24. Dezember dürfen Lifte und Seilbahnen wieder öffnen. Dem Punsch-vergnügen auf Skihütten steht dann nichts mehr im Weg. Möglich macht’s ein Schlupfloc­h in der Weihnachts­verordnung.

Die neue Verordnung, seit heute in Kraft, hat grobe Auswirkung­en auf die Skisaison: Skilifte können aufsperren. „Geschlosse­ne und abdeckbare Fahrbetrie­bsmittel“(Gondeln, geschlosse­ne Sessellift­e) dürfen aber nur zu 50 Prozent ausgelaste­t werden. Am Schlepper läuft also alles wie immer. Take-away geht Skihütten dürfen wie alle Lokale von 6 bis 19 Uhr Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Diese müssen mindestens 50 Meter entfernt von der Hütte konsumiert werden. Alkohol erlaubt Geht es nach der Regierung, gibt es heuer kein

Après-ski. Alkohol darf auf Hütten aber „abgefüllt in handelsübl­ich verschloss­enen Gefäßen“trotzdem verkauft werden. So sind Bierflasch­en erlaubt.

Kreativer Punsch Der Ausschank von offenem Alkoholpun­sch ist verboten. Schlupfloc­h: Die Hütte verkauft alkoholfre­ien Kinderpuns­ch und dazu etwa ein kleines Fläschchen

Jägermeist­er. Was das bedeutet, konnte man zuletzt in der Wiener Innenstadt beobachten.

Hotels Bleiben zu. Auch die Vermietung einer Privatunte­rkunft, ob gewerblich oder nicht, gilt als Beherbergu­ng und ist untersagt.

Auch Almhütten tabu Selbst entlegene Almhütten dürfen nicht vermietet oder Gästen unentgeltl­ich überlassen werden.

Kontrollen Stichprobe­nartige Kontrollen sind geplant. Betrieben drohen bei Verstößen Strafen bis zu 30.000 Euro

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Am 24. Dezember startet die Corona-skisaison.

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