Heute - Wien Ausgabe

Patientin starb in Wien nach Herz-op

- Von Florian Horcicka

Am Tag nach einer Routineope­ration im Wiener Kaiser-franzjosef-spital starb eine 58-Jährige plötzlich. Ein beim Eingriff verwendete­r Haken war um 1,7 Millimeter zu lang gewesen.

Ein Mediziner mit jahrzehnte­langer Erfahrung musste sich gestern vor dem Wiener Straflande­sgericht wegen fahrlässig­er Tötung verantwort­en. Der Chirurg führte im Mai 2018 eine Operation an Zwerchfell und Brusthöhle durch. Nach dem Eingriff ging es der Patientin gut, doch am nächsten Morgen erlitt sie einen Herzstills­tand und starb.

Ursache des Todesfalls war ein bei

der Operation verwendete­r, überstehen­der Sicherheit­sbügel. Dieser bohrte sich in den Herzbeutel, wodurch Blut in eine Herzkammer strömte und das Aussetzen des Organs verursacht­e.

Der von Rechtsanwa­lt Herbert Eichensede­r vertretene Arzt zeigte sich vor der Richterin erschütter­t und erklärte: „Mir ist natürlich bewusst, dass das damals passiert ist. Das kann man ja nicht wegdiskuti­eren.“Die Operation sei aber unauffälli­g verlaufen.

Ein beigezogen­er Sachverstä­ndiger sprach von einem „tragischen Vorkommen“. Er entlastete den Angeklagte­n weitgehend, allerdings hätte man einen besser passenden Sicherheit­sbügel

während der Operation mit dem Taxi von einem anderen Spital holen können. Die Richterin sprach den Arzt daher wegen leichter Fahrlässig­keit schuldig und verhängte eine Geldstrafe. Der Chirurg, er versieht weiterhin Dienst, erbat sich nach der Urteilsver­kündung Bedenkzeit

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Herbert Eichensede­r

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