Urteil: Arzt ist Impfgegener, darf aber vorerst weiterhin ordinieren
Ein steirischer Arzt war im TV aufgetreten und hatte gegen jede medizinische Grundlage verbreitet: „Wir erkranken nicht durch Bakterien oder Viren.“Er würde auch niemanden impfen. Daraufhin strich die Österreichische Ärztekammer den Mann aus der Ärzteliste, berichtete die „Presse“.
Das Landesverwaltungsgericht bestätigte später das Berufsverbot wegen eines „Wegfalls der Vertrauenswürdigkeit“. Der Mediziner wandte sich dann an den Verwaltungsgerichtshof. Mit dem Ergebnis: Er erstritt eine aufschiebende Wirkung für das Berufsverbot, da das Landesverwaltungsgericht auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat – ein Verfahrensfehler. Daher darf er vorerst weiterordinieren