Staat kassiert bei Strombonus Steuern
Die Strompreisbremse ist da. Gis-befreite werden automatisch stärker entlastet, Mehrpersonenhaushalte können um Extrageld ansuchen. Vom Bonus wird allerdings Steuer abgezogen.
Jetzt ist es fix: Ab Dezember kommt die Strompreisbremse. Kanzler Nehammer, Finanzminister Brunner (beide VP), Vizekanzler Kogler und Klimaministerin Gewessler (beide Grüne) präsentierten gestern die Details.
Entlastung Bis 2.900 Kilowattstunden (KWH) ist der Verbrauch subventioniert. Das gilt für alle, deren Strompreis mehr als 10 Cent/kwh beträgt. Die Differenz auf den Realpreis zahlt der Bund.
Bremse begrenzt Neu ist allerdings: Die Subvention ist maximal 30 Cent hoch. Alles über dieser Grenze muss der Verbraucher selber zahlen. Beträgt Ihre Rechnung also 50 Cent/kwh, bekommen sie maximal 30 Cent dazu, zahlen somit 20 Cent.
Zusätzliche Entlastung Den Bonus erhalten alle Stromzählpunkte. Einkommensschwache werden zusätzlich entlastet: Gis-befreite bekommen bis zu 200 Euro extra. Auch Mehrpersonenhaushalte können einen Zusatzbonus beantragen.
Teurer als gedacht Ursprünglich war das Paket mit 2,5 Milliarden Euro angesetzt, nun sind es doch bis zu vier Milliarden.
Entlastung steuerpflichtig Laut Rechnung des Klimaministeriums wird der Bonus nicht von den Netto-energiekosten, sondern von der gesamten
Rechnung – also inklusive Umsatzsteuer – abgezogen. Beispiel: Ein Kunde mit 40 Cent/ KWH zahlt Steuer auf den vollen Betrag. Er ist damit über der Grenze von 30 Cent/kwh, die Steuern dafür kriegt er nicht zurück, die schnabuliert der Staat