Heute - Wien Ausgabe

Fahrer droht sogar Anklage wegen Mordes

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Der festgenomm­ene Mercedes-raser muss sich auf schwerwieg­ende Konsequenz­en einstellen: „Ich kann mir eine Mordanklag­e gut vorstellen“, sagt Strafrecht­sexpertin Ingeborg Zerbes von der Uni Wien – und verweist auf einen vergleichb­aren Fall von 2016 in Berlin. Voraussetz­ung dafür sei ein sogenannte­r bedingter Vorsatz: Das heißt, dass der 26-Jährige bei dem Straßenren­nen „ernstlich für möglich gehalten hat und sich damit abgefunden hat, dass jemand ums Leben kommen kann“.

Bei der Beurteilun­g müsse man vor allem die objektiven Umstände betrachten, so die Juristin: „War der Lenker um ein Vielfaches zu schnell unterwegs? Gab es hohes Verkehrsau­fkommen?

Ist er bei Rot gefahren? Gibt es Bremsspure­n?“

Auch dem zweiten, noch flüchtigen Raser blüht nun Ungemach: „Er müsste sich möglicherw­eise als Beitragstä­ter verantwort­en.“

Die Unschuldsv­ermutung gilt

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Juristin I. Zerbes

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