Fahrer droht sogar Anklage wegen Mordes
Der festgenommene Mercedes-raser muss sich auf schwerwiegende Konsequenzen einstellen: „Ich kann mir eine Mordanklage gut vorstellen“, sagt Strafrechtsexpertin Ingeborg Zerbes von der Uni Wien – und verweist auf einen vergleichbaren Fall von 2016 in Berlin. Voraussetzung dafür sei ein sogenannter bedingter Vorsatz: Das heißt, dass der 26-Jährige bei dem Straßenrennen „ernstlich für möglich gehalten hat und sich damit abgefunden hat, dass jemand ums Leben kommen kann“.
Bei der Beurteilung müsse man vor allem die objektiven Umstände betrachten, so die Juristin: „War der Lenker um ein Vielfaches zu schnell unterwegs? Gab es hohes Verkehrsaufkommen?
Ist er bei Rot gefahren? Gibt es Bremsspuren?“
Auch dem zweiten, noch flüchtigen Raser blüht nun Ungemach: „Er müsste sich möglicherweise als Beitragstäter verantworten.“
Die Unschuldsvermutung gilt