Regierung besiegelt heute Aus für kalte Progression
Die Regierungsverhandlungen zur Abschaffung der kalten Progression sind fertig. Das Aus wird heute im Ministerrat fixiert:
Zwei Drittel der Einnahmen aus der schleichenden Steuererhöhung fließen ab 1. Jänner 2023 über Einkommenssteuer und Absetzbeträge (etwa Alleinverdiener) an die Steuerzahler zurück.
Mit dem verbleibenden Drittel sollen jährlich Entlastungsmaßnahmen finanziert werden.
617 Mio. Euro werden verwendet, um die Grenzbeträge der beiden untersten Steuerstufen über der Höhe der Inflationsrate anzuheben. Das kommt kleinen und mittleren Einkommen zugute.
Die Absetzbeträge werden in Höhe der vollen Inflation erhöht.
Und Sozialleistungen wie etwa Familienbeihilfe oder Krankengeld werden jährlich valorisiert