Kindergeld & Co. steigen künftig mit
H ohe Inflation heißt künftig mehr Krankengeld, Familien- oder Studienbeihilfe. Denn: Insgesamt zwölf Sozial- und Familienleistungen werden ab 2023 automatisch an die Teuerung angepasst.
„Große Reformen, die gekommen sind, um zu bleiben“: So hat Vizekanzler Kogler nach dem Ministerrat die jährliche Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen bezeichnet. Die Details: Fixe Erhöhungen Im Sozialbereich steigen ab 2023 das Kranken-,
Reha- und Wiedereingliederungsgeld sowie das Umschulungsgeld automatisch genauso stark wie die Inflation. Füllhorn für Familien Ebenfalls an die Teuerung angepasst werden Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Familienbeihilfe,
Schulstartgeld, Schülerbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Studenten mitbedacht Auch die Studienbeihilfe ist unter den Geldleistungen, die ab 2023 jährlich erhöht werden.
„Väteranreiz“Damit sich künftig mehr Väter an der Kinderbetreuung beteiligen, entfällt die Anrechnung des Familienzeitbonus auf einen späteren Bezug von Kinderbetreuungsgeld.
Mehr Zuverdienst Die Zuverdienstgrenze beim Bezug des pauschalen Kinderbetreuungsgeldes wird von 16.200 auf 18.000 Euro angehoben.
Hilfe vor dem Schulbeginn Das Schulstartgeld wird ab September 2023 nicht mehr wie bisher im September, sondern schon im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.